{"id":3232,"date":"2015-11-11T19:20:37","date_gmt":"2015-11-11T19:20:37","guid":{"rendered":"https:\/\/visionblue.wordpress.com\/?p=3232"},"modified":"2021-02-19T05:51:53","modified_gmt":"2021-02-19T05:51:53","slug":"die-demontage-des-rechtsstaates","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/visionblue.info\/?p=3232","title":{"rendered":"Die Demontage des Rechtsstaates"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_5954\" aria-describedby=\"caption-attachment-5954\" style=\"width: 1920px\" class=\"wp-caption alignnone\"><img data-recalc-dims=\"1\" loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/i0.wp.com\/visionblue.info\/wp-content\/uploads\/2015\/11\/bundestag.jpg?resize=810%2C540&#038;ssl=1\" class=\"size-full wp-image-5954\" alt=\"\" width=\"810\" height=\"540\" srcset=\"https:\/\/i0.wp.com\/visionblue.info\/wp-content\/uploads\/2015\/11\/bundestag.jpg?w=1920&amp;ssl=1 1920w, https:\/\/i0.wp.com\/visionblue.info\/wp-content\/uploads\/2015\/11\/bundestag.jpg?resize=300%2C200&amp;ssl=1 300w, https:\/\/i0.wp.com\/visionblue.info\/wp-content\/uploads\/2015\/11\/bundestag.jpg?resize=1024%2C683&amp;ssl=1 1024w, https:\/\/i0.wp.com\/visionblue.info\/wp-content\/uploads\/2015\/11\/bundestag.jpg?resize=768%2C512&amp;ssl=1 768w, https:\/\/i0.wp.com\/visionblue.info\/wp-content\/uploads\/2015\/11\/bundestag.jpg?resize=1536%2C1024&amp;ssl=1 1536w, https:\/\/i0.wp.com\/visionblue.info\/wp-content\/uploads\/2015\/11\/bundestag.jpg?resize=120%2C80&amp;ssl=1 120w, https:\/\/i0.wp.com\/visionblue.info\/wp-content\/uploads\/2015\/11\/bundestag.jpg?w=1620&amp;ssl=1 1620w\" sizes=\"auto, (max-width: 810px) 100vw, 810px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-5954\" class=\"wp-caption-text\">Nur der Bundestag darf durch Gesetzes\u00e4nderungen geltendes Bundesrecht \u00e4ndern oder au\u00dfer Kraft setzen. Bildquelle: pixabay.com<\/figcaption><\/figure>\n<p style=\"text-align: justify\">Ein Thema beherrscht in den letzten Wochen das Alltagsleben der B\u00fcrger. Es ist zwischenzeitlich nicht mehr nur ein Thema, welches im TV, Radio, Internet und in den Zeitungen die Hauptansagen und Schlagzeilen bestimmt, sondern auch vielerorts f\u00fcr jeden direkt wahrnehmbar geworden ist. Das Thema, das ich meine ist jedem gel\u00e4ufig, es f\u00fcllt die Alltagsgespr\u00e4che, es sch\u00fcrt \u00c4ngste, es schafft Polarisierungen, es verdr\u00e4ngt die Normalit\u00e4t und nicht zuletzt versetzt es viele von uns in Erstaunen. Es ist das Erstaunen \u00fcber die Kontinuit\u00e4t der Hinwegsetzung \u00fcber Recht und Gesetz. Auch ohne dass ich hier das Thema beim Namen nenne, wird jeder sofort erkennen, um was es geht. Als Feld-Wald-und-Wiesen-Jurist bin ich sicher nicht der Spezialist in Sachen Verfassungs- und Staatsrecht; jedoch kann ich noch Gesetze lesen und das aktuelle Prozedere unter die rechtlichen Tatbest\u00e4nde einordnen. Erstaunliches tut sich auf, wenn man die t\u00e4gliche Einreise der vielen Personen mit Fl\u00fcchtlingsstatus betrachtet. Da gelten offenbar weder internationale Vertr\u00e4ge, noch das Grundgesetz, noch das Aufenthaltsgesetz noch das Asylverfahrensgesetz. Die Welt schreibt am 08.11.2015 in ihrem Artikel <a href=\"http:\/\/www.welt.de\/politik\/deutschland\/article148546282\/An-der-Grenze-24-Stunden-Fluechtlingskrise.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">An der Grenze. 24 Stunden Fl\u00fcchtlingskrise<\/a> :<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><span class=\"text_exposed_show\"><em>&#8222;Eigentlich m\u00fcssen Fl\u00fcchtlinge, die aus einem sicheren Drittstaat wie \u00d6sterreich kommen, nach Artikel 16a des Grundgesetzes an der Grenze abgewiesen werden. Doch auf h\u00f6chste Anweisung aus Berlin ist das Gesetz au\u00dfer Kraft gesetzt worden. Ohne irgendeinen Parlamentsbeschluss. Die Bundespolizei nimmt lediglich Personalien, Fotos und Fingerabdr\u00fccke auf, und dann d\u00fcrfen die Fl\u00fcchtlinge einreisen. Niemand wird abgewiesen. Streng genommen gilt das als Beihilfe zur illegalen Einreise und ist strafbar. Doch das Willkommen steht \u00fcber dem Gesetz.&#8220;<\/em><\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Man schreibt also offen in den Hauptmedien, dass die Regierung ohne Parlamentsentscheidung das Gesetz au\u00dfer Kraft gesetzt hat. Wie ist das rechtlich und moralisch zu rechtfertigen? Die EU, die BR Deutschland, die L\u00e4nder und Kommunen verlangen von den B\u00fcrgern und Steuerzahlern die Einhaltung von unz\u00e4hligen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen. Vor dem Gesetz sind alle gleich, hei\u00dft es in Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Das bedeutet, niemand, au\u00dfer dem Parlament selbst, darf ein Gesetz au\u00dfer Kraft<span class=\"text_exposed_show\"> setzen. Die Abs\u00e4tze 1 und 2 des Art. 16a GG &#8211; auf welche es ankommt &#8211; seien an dieser Stelle ausdr\u00fccklich im Wortlaut auszuf\u00fchren, damit jeder begreift, was hier eigentlich vor sich geht:<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>&#8222;Art. 16a GG<\/em><\/p>\n<div class=\"jurAbsatz\" style=\"text-align: justify\"><em>(1) Politisch Verfolgte genie\u00dfen Asylrecht.<\/em><\/div>\n<div class=\"jurAbsatz\" style=\"text-align: justify\"><em>(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens \u00fcber die Rechtsstellung der Fl\u00fcchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten au\u00dferhalb der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den F\u00e4llen des Satzes 1 k\u00f6nnen aufenthaltsbeendende Ma\u00dfnahmen unabh\u00e4ngig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.&#8220;<\/em><\/div>\n<p style=\"text-align: justify\"><span class=\"text_exposed_show\">Die derzeitige Praxis verst\u00f6\u00dft gegen diese grundgesetzlichen Regelungen soweit Fl\u00fcchtlinge \u00fcber den Landweg nach Deutschland einreisen (da alle Grenzl\u00e4nder zu Deutschland entweder in der EU sind oder als Ausnahme die Schweiz die Rechtsstellung der Fl\u00fcchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten anerkannt hat) und einen Antrag auf Asyl stellen. Es steht der Bundesregierung nicht zu, diese Regelungen ohne vorherige \u00c4nderungen des Grundgesetzes durch den Bundestag au\u00dfer Kraft zu setzen! Wo also ist der Beschluss des Bundestages, dass Artikel 16a Abs. 2 GG au\u00dfer Kraft gesetzt wurde? Die &#8222;h\u00f6chste Anweisung aus Berlin&#8220; ist gesetzeswidrig! Es gibt kein &#8222;Willkommen&#8220; das \u00fcber dem Gesetz stehen darf!<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Ein Richter des Amtsgerichtes Passau begr\u00fcndete laut <a href=\"http:\/\/www.focus.de\/politik\/deutschland\/rechtsordnung-ist-ausgesetzt-richter-bestraft-schleuser-milde-wegen-der-fluechtlingspolitik-der-kanzlerin_id_5073038.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Focus-Online vom 09.11.2015<\/a> sein mildes Urteil gegen einen serbischen Schlepper unter anderem mit folgendem Satz, welcher aufhorchen l\u00e4sst:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em> &#8222;Angesichts der Zust\u00e4nde an den Grenzen ist die Rechtsordnung von der deutschen Politik ausgesetzt, deshalb wird keine unbedingte Haftstrafe erteilt. Asylsuchende werden von der deutschen Bundeskanzlerin eingeladen, nach Deutschland zu kommen.&#8220;<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Dar\u00fcber berichtete <a href=\"https:\/\/www.welt.de\/politik\/deutschland\/article148562388\/Richter-straft-Schleuser-wegen-Regierungspolitik-milde.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">die Welt bereits am 08.11.2015<\/a>.<\/p>\n<p>Demnach lassen also nach Auffassung eines Vertreters der deutschen Rechtspflege faktische Zust\u00e4nde Gesetzesregelungen gegenstandslos werden? Zugegeben, dieser Teil der Begr\u00fcndung des Urteils ist wohl eher als Protest des Richters zu verstehen, denn n\u00fcchtern sachlich betrachtet, darf er sich nicht durch eine verfehlte Rechtsanwendung dem offenen Rechtsbruch der Verantwortungstr\u00e4ger der aktuellen Fl\u00fcchtlingspolitik anschlie\u00dfen, jedoch zeigt sich hierdurch symptomatisch, dass der deutsche Rechtsstaat erodiert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Nun komme ich jedoch zu tiefgr\u00fcndigeren rechtlichen W\u00fcrdigungen von echten Experten im bundesdeutschen Staats- und Verfassungsrecht zur Fl\u00fcchtlingsproblematik, denn ich ma\u00dfe mir nicht an, dieses komplexe Thema abschlie\u00dfend bewerten zu k\u00f6nnen:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Der emeritierte <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Karl_Albrecht_Schachtschneider\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Staatsrechtsprofessor Dr. Karl Albrecht Schachtschneider<\/a> stellt in einer ver\u00f6ffentlichten und zur Verbreitung freigegebenen rechtlichen Abhandlung: <a href=\"http:\/\/www.bff-frankfurt.de\/artikel\/index.php?id=909\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">\u201eVerfassungswidrige Einwanderung von Fl\u00fcchtlingen nach Deutschland \u2013 Ein \u00dcberblick auf die Rechtslage\u201c<\/a> klar, dass es sich bei der massenhaften Einreise von Fl\u00fcchtlingen nach Deutschland ohne Asylrecht, um eine illegale Masseneinwanderung handelt. Der Staatsrechtsexperte sei an dieser Stelle wie folgt zitiert:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>&#8222;Es gibt kein Gesetz, das Deutschland zum Einwanderungsland erkl\u00e4rt, und es gibt erst recht keine dahingehende Verfassungsbestimmung. Im Gegenteil ist nach dem Grundgesetz das \u201eDeutsche Volk\u201c oder das \u201edeutsche Volk\u201c (Pr\u00e4ambel, Art. 1 Abs. 2 bzw. Art. 146, auch argumentum aus Art. 20 Abs. 4) zu dem Staat Bundesrepublik Deutschland verfasst. Solange nicht eine neue Verfassung des Deutschen Volkes Deutschland zum Einwanderungsland erkl\u00e4rt, ist der nationale Charakter der Bundesrepublik Deutschland nicht beendet. Weder der verfassungs\u00e4ndernde Gesetzgeber noch gar der einfache Gesetzgeber kann diese Entscheidung treffen, weil Art. 1 und Art. 20 GG nicht zur Disposition der Staatsorgane stehen. Das stellt Art. 79 Abs. 3 GG klar. Das Land, n\u00e4mlich &#8222;Deutschland&#8220;, das auch, aber nicht nur, eine geographische Bedeutung hat, ist das Land der Deutschen, des deutschen Volkes. \u00dcber dessen Bev\u00f6lkerung haben ausschlie\u00dflich die Deutschen zu entscheiden. Gro\u00dfe \u00c4nderungen des Volkes bed\u00fcrfen der unmittelbar demokratischen Zustimmung des deutschen Volkes, das allein Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln kann. Gem\u00e4\u00df Art. 146 GG kann somit nur das deutsche Volk, das durch Referendum entscheiden m\u00fcsste, Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln. <\/em><\/p>\n<p><em>Eine Einwanderungspolitik, die sich hinter dem Begriff \u201ehumanit\u00e4re Gr\u00fcnde\u201c verbirgt, ist somit mit dem Grundgesetz unvereinbar. <\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>Auch die wegen Art. 16 Abs. 2 S. 1 GG regelm\u00e4\u00dfig verfassungswidrigen und zudem langdauernden Asylverfahren sind der Sache nach eine rechtsstaatswidrige Duldung illegalen Aufenthalts von Fremden in Deutschland. Der illegale Aufenthalt wird nach den verbindlichen Ablehnungen der Asylantr\u00e4ge durch die Abschiebeverfahren der Verwaltung und die oft, wenn nicht meist folgenden Gerichtsverfahren \u00fcber die Abschiebeverf\u00fcgungen noch erheblich verl\u00e4ngert. Das kostet die Steuerzahler nicht nur Milliarden, sondern vergiftet den Frieden des Landes.&#8220;<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Das sind deutliche, unmissverst\u00e4ndliche Worte die jeden Verantwortungstr\u00e4ger aufhorchen lassen m\u00fcssten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Auch der ehemalige Bundesverteidigungsminister, Jurist und Staatsrechtler <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Rupert_Scholz\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Prof. Dr. Rupert Scholz<\/a> vertritt im Hinblick auf die aktuelle Praxis der Masseneinreise von Fl\u00fcchtlingen eine klare Rechtsauffassung die den Rechtsbruch der Verantwortungstr\u00e4ger belegt. So stellt er in Focus-Online am 17.10.2015 unter dem Titel <a href=\"http:\/\/www.focus.de\/politik\/deutschland\/wir-verteidigen-europas-werte-asylrecht-kennt-obergrenze_id_5016673.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Asylrecht kennt Obergrenze<\/a> folgendes klar:<br \/>\n1. Asyl begr\u00fcndet keinen Anspruch auf Einwanderung<br \/>\n2. Jeder EU-Staat hat das Recht auf Grenzkontrollen<br \/>\n3. Der Staat muss nationale Identit\u00e4t sch\u00fctzen<br \/>\n4. Das Asylrecht steht nicht \u00fcber anderen Grundrechten<br \/>\n5. Das Asylrecht kennt verfassungsrechtliche Schranken<br \/>\n6. Der Bundestag kann Asyl-Obergrenzen einziehen<br \/>\n7. Wer Regeln bricht, hat keinen Anspruch auf Asyl<br \/>\n8. Familiennachzug l\u00e4sst sich rechtlich stoppen<br \/>\n9. Deutschland kann Fl\u00fcchtlinge zur\u00fcckschicken<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Zu Ziffer 1. legt er dar: <em>&#8222;Das Asylrecht stellt gem\u00e4\u00df Art. 16a GG ein ausschlie\u00dfliches Individualgrundrecht dar, also kein Kollektivgrundrecht, das von ganzen Bev\u00f6lkerungsschichten oder bestimmten Gruppen kollektiv in Anspruch genommen werden k\u00f6nnte. Anspruch auf Asyl hat nur der Einzelne, wenn er definitiv einen Tatbestand \u201epolitischer Verfolgung\u201c gegen\u00fcber seiner Person nachweisen kann &#8211; so das Bundesverfassungsgericht.&#8220;<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Damit steht er im Gleichklang mit Prof. Dr. Schachtschneider und h\u00e4lt ebenso wie dieser die massenhafte faktische Einwanderung ohne \u00c4nderung der gesetzlichen Grundlagen f\u00fcr verfassungswidrig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Angesichts der anhaltenden Nichtbeachtung des geltenden Rechts durch die Bundeskanzlerin schrieb&nbsp; &#8222;Die Welt&#8220; in einem gro\u00dfen <a href=\"http:\/\/www.welt.de\/politik\/deutschland\/article148588383\/Herbst-der-Kanzlerin-Geschichte-eines-Staatsversagens.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Leitartikel vom 09.11.2015: Herbst der Kanzlerin &#8211; Geschichte eines Staatsversagens<\/a>:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><span class=\"text_exposed_show\"><em>&#8222;Darf man in so emotionalen Zeiten an geltendes Recht erinnern? Emp\u00f6rte Spitzenbeamte aus den Sicherheitsbeh\u00f6rden tun es. Im Sp\u00e4tsommer 2015 zirkuliert im Innenministerium ein Papier, in dem auf die geltende Rechtslage in vier Punkten gepocht wird. Gleich im ersten Satz wird auf Paragraf 18, Abs. 2, Nr. 1 des geltenden Asylverfahrensgesetzes hingewiesen: Einem Asylsuchenden, der aus einem sicheren Drittstaat einreist, ist die Einreise zu verweigern. Und weiter: Die deutschen Grenzbeh\u00f6rden seien verpflichtet, unberechtigte Personen zur\u00fcckzuweisen. Entgegenstehende Weisungen seien rechtswidrig und strafbar.<\/em><\/span><\/p>\n<div class=\"text_exposed_show\">\n<p style=\"text-align: justify\"><em>Macht sich also die Kanzlerin, indem sie das Recht au\u00dfer Kraft setzt, strafbar? Kann eine Bundeskanzlerin, die den Eid auf das Grundgesetz geschworen hat, einfach sagen, n\u00f6, das machen wir jetzt mal anders?&#8220;<\/em><\/p>\n<p>&#8230; Nein das kann sie nicht!<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Hinweis:<\/strong> Alle in diesem Blog vorgenommenen Darstellungen geben meine pers\u00f6nliche Meinung wieder. Diese Meinungs\u00e4u\u00dferung ist vom Grundgesetz f\u00fcr die Bundesrepublik Deutschland gesch\u00fctzt. Bei diesem Blog handelt es sich um einen rein privaten Blog.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Thema beherrscht in den letzten Wochen das Alltagsleben der B\u00fcrger. Es ist zwischenzeitlich nicht mehr nur ein Thema, welches im TV, Radio, Internet und in den Zeitungen die Hauptansagen und Schlagzeilen bestimmt, sondern auch vielerorts f\u00fcr jeden direkt wahrnehmbar geworden ist. 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