Keine „Impfpflicht“ für Beschäftigte in pflegerischen und medizinischen Einrichtungen

Von Assessor iur. & Diplom-Jurist  Jens Vogler Mir gelangen aus meinem Freundes- und Bekanntenkreis neuerdings immer wieder Schreiben von den Leitungen von medizinischen Einrichtungen oder Alters- und Pflegheimen zur Kenntnis, worin die bis dato ungeimpften Beschäftigten aufgefordert werden, sich auf Grund der „gesetzlichen Impfpflicht“ in § 20a Infektionsschutzgesetz alsbald der Corona-Impfung zu unterziehen und diese dann unverzüglich nachzuweisen. Einige Vorgesetzte drohen in persönlichen Schreiben bei Nichtnachweis der Impfung ab dem 16.03.2022 ein Betretungsverbot für den/die

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