Hört, hört! Das Bundes- verfassunggericht sieht in der Gentechnik ein besonderes Gefahrenpotential in dem es in seiner heutigen Entscheidung (Urteil Aktenzeichen – 1 BvF 2/05 -) unter anderem würdigte: „Mit der Möglichkeit, gezielt Veränderungen des Erbgutes vorzunehmen, greift die Gentechnik in die elementaren Strukturen des Lebens ein. Die Folgen solcher Eingriffe lassen sich, wenn überhaupt, nur schwer wieder rückgängig machen. Die Ausbreitung einmal in die Umwelt ausgebrachten gentechnisch veränderten Materials ist nur schwer oder auch gar
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