Unglaubliche Fakten in Rechtsgutachten zum Impfstoff von BioNTech/Pfizer

Was Frau Rechtsanwältin Beate Bahner in einem Rechtsgutachten (Stand 27.12.2021) mit dem etwas sperrigen Titel: “Rechtsgutachten zur Strafbarkeit des Herstellers Biontech, der beteiligten Behördenvertreter, der impfenden Ärzte, der beteiligten Arbeitgeber, Richter (insbesondere Familienrichter), Verfahrensbeistände, Eltern und anderer Beteiligter … “ auf 42 Seiten rechtlich würdigte, ist für die Betrachtung der weiteren Verimpfung der mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna von entscheidender Bedeutung. Das Fazit aus den angeführten Sachverhalten und der hieraus vorzunehmenden rechtlichen Subsumtion kann nur

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Warum eine Impfpflicht mit mRNA- und vectorbasierten Gen-Injektionen völkerrechts- und verfassungswidrig ist

1. Pfizer bestätigt in seinem “Merkblatt für Empfänger und Betreuer” den experimentellen Charakter des Impfstoffes: “Der Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoff ist ein nichtzugelassener Impfstoff, der COVID-19 verhindern kann. Es gibt keinen von der FDA zugelassenen Impfstoff zur Vorbeugung gegen COVID-19. Die FDA hat daher die Notfallverwendung des Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoffes zur Prävention von COVID-19 bei Personen über 12 Jahren gemäß einer Zulassung zur Anwendung bei Notfallsituationen (EUA) zugelassen. … Ernsthafte und unerwartete Nebenwirkungen können auftreten. Der PfizerBioNTech COVID-19-Impfstoff

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