Warum eine Impfpflicht mit mRNA- und vectorbasierten Gen-Injektionen völkerrechts- und verfassungswidrig ist


1. Pfizer bestätigt in seinem „Merkblatt für Empfänger und Betreuer“ den experimentellen Charakter des Impfstoffes
: „Der Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoff ist ein nichtzugelassener Impfstoff, der COVID-19 verhindern kann. Es gibt keinen von der FDA zugelassenen Impfstoff zur Vorbeugung gegen COVID-19. Die FDA hat daher die Notfallverwendung des Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoffes zur Prävention von COVID-19 bei Personen über 12 Jahren gemäß einer Zulassung zur Anwendung bei Notfallsituationen (EUA) zugelassen. … Ernsthafte und unerwartete Nebenwirkungen können auftreten. Der PfizerBioNTech COVID-19-Impfstoff wird noch immer in klinischen Versuchsreihen untersucht.“

Nachzulesen hier Kurzlink: https://ogy.de/c4yl

2. Die Verabreichung dieses COVID-19-Impfstoffes bedarf der Einwilligung des Impflings oder seines Sorgeberechtigten, da es sich, wie in Ziff. 1 zu lesen, um ein experimentelles Mittel handelt, dessen Langzeit(Neben)wirkungen nicht erforscht sind und nicht feststehen. Der Behandelnde geht mit dem Impfling einen Behandlungsvertrag ein. Er muss den Impfling über das Mittel umfassend und erschöpfend aufklären und die Einwilligung einholen (Siehe §§ 630d und 630e BGB)!

Nachzulesen hier Kurzlink: https://ogy.de/tryb

3. Der Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) regelt in seinem Art. 7 Satz 2 das Verbot der Pflicht zur Teilnahme an medizinischen Versuchen:
„… Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissen-schaftlichen Versuchen unterworfen werden.“

Nachzulesen hier Kurzlink: https://ogy.de/9hdd

4. Gemäß Art. 3 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2010/C 83/02) gilt:
„Recht auf Unversehrtheit – (1) Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit. (2) Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden: a) die freie Einwilligung des Betroffenen nach vorheriger Aufklärung entsprechend den gesetzlich festgelegten Einzelheiten … „

Nachzulesen hier Kurzlink: https://ogy.de/ra46

5. Art. 25 des Grundgesetzes für die Bundesrepulik Deutschland regelt die Verbindlichkeit des Völkerrechts für ihr Staatsgebiet:Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“Nachzulesen hier Kurzlink: https://ogy.de/alyn

6. Schlussfolgerung: Jede Rechtsvorschrift, die die oben stehenden völkerrechtlichen Regelungen unmittelbar oder mittelbar aushebelt bzw. missachtet, ist verfassungswidrig und nichtig!

Anmerkung: Ziffern 1 und 3 gelten auch für A und CH; Ziffer 4 auch für A !

Vorstehende Zusammenfassung als Memes und PDF zum Download!

Hinweis: Die vorstehende Darlegung ist meine Rechtsauffassung, die ich als Volljurist äußere. Selbstverständlich steht es jedem anderem Volljuristen frei, diese Rechtsauffassung zu widerlegen!

Nachtrag – Fakten, die den experimentellen Charakter der mRNA-Impfstoffe untersetzen:
Die Firma Echelon Inc, die Nano-Lipide herstellt, schreibt auf ihrer Homepage zu dem in den Impfstoffen von Pfizer BioNTech verwendeten – von ihr hergestellten – Stoff:
ALC-0315 ist ein ionisierbares Lipid, das verwendet wurde, um Lipid-Nanopartikel für den Transport von RNA zu bilden. ALC-0315 ist neben ALC-0159, DSPC und Cholesterin einer der Bestandteile des BNT162b2-Impfstoffs gegen SARS-CoV-2. Dieses Produkt ist nur für Forschungszwecke und nicht für den menschlichen Gebrauch bestimmt.

Im englischen Original heißt es dazu:

„ALC-0315 is an ionizable lipid which has been used to form lipid nanoparticles for delivery of RNA. ALC-0315 is one of the components in the BNT162b2 vaccine against SARS-CoV-2 in addition to ALC-0159, DSPC, and cholesterol. This product is for research use only and not for human use.“
https://web.archive.org/web/20210820012604/https://www.echelon-inc.com/product/alc-0315/
https://web.archive.org/web/20210811072834/https://www.echelon-inc.com/product/alc-0159/

Der Stoff, der also ausdrücklich nur für Forschungszwecke zu benutzen ist, ist tatsächlich im IMPFSTOFF BNT162b2 von Biontech/Pfizer enthalten, was seinen experimentellen Charakter weiter verstärkend untersetzt. Hier nachzulesen in dem offiziellen EMA-Dokument zum Pfizer/Biontech-Präparat aufgeführt auf Seite 16 unter „sonstige Bestandteile“.

Achtung: Die Originalseiten bei echelon-inc.com sind nur noch in einer geänderten Fassung aufrufbar. Daher habe ich bereits die Seiten über die wayback machine eingestellt. Nachfolgend stelle ich die Screenshots rein:

Dazu erläutert die Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner, verbunden mit einem dringenden Aufruf sich und die Kinder nicht damit impfen zu lassen, dass die Verwendung solcher nicht bei Menschen einzusetzenden Stoffe, hier der Lipide ALC-0315 und ALC-0519, einen gravierenden Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz, hier §§ 5 und 8, darstellt. Aber sehen wir selbst, was Frau Rechtsanwältin Bahner zu sagen hat (Videostatement):

http://www.beatebahner.de/lib.medien/video_2021-12-20_12-18-55.mp4

Zu Moderna (Spikevax) … ist festzustellen, dass es sich um denselben Skandal wie bei BioNTech/Pfizer handelt, dass ein Bestandteil im Impfstoff enthalten ist, der nicht für therapeutische und diagnostische Zwecke beim Mensch (und hier auch beim Tier) zugelassen ist!
➡ Das Zeug heißt SM-102. Es ist als Lipid SM-102 (Heptadecan-9-yl-8-((2-hydroxyethyl)-(6-oxo-6-(undecyloxy)-hexyl)-amino)-octanoat) in die Liste der Pharmazeutischen Bestandteile aufgenommen.
Siehe (Seite 12, Ziff 6.1):
Im Sicherheitsdatenblatt der Herstellerfirma Cayman Chemical Co. 1180 E. Ellsworth Rd., Ann Arbor, MI 48108, USA, steht zu dem Stoff: „This product is for research use – Not for human or veterinary diagnostic or therapeutic use.“ Zu deutsch: „Dieses Produkt ist für Forschungszwecke bestimmt – Nicht für den diagnostischen oder therapeutischen Gebrauch in der Human- oder Veterinärmedizin.

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Ein Kommentar

  1. Das selbe gilt für die anderen beiden benutzen Lipidaminosäuren bei Moderna: DSPC und DMG-PEG-2000.
    Sie sind nur für Forschungszwecke zugelassen und nicht für den Gebrauch am Menschen bestimmt.

    Ausserdem weiss EMA, dass die Beteiligung von PEG als allergische Reaktion auslösendes Antigen erkannt wird.
    https://www.namluu.lu/index.php/life-styles/item/56-eumodrna

    PEG hat gelöstes Graphen drin, laut Patent dient es als antimikrobakterieller Agent. Und es ist als wässrige Lösung in vielen Produkten enthalten. Graphen ist die Ursache für Magnetismus in Menschen.

    https://namluu.lu/index.php/life-styles/item/87-waessrige-loesungen-graphen-magneteffekt

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