Drosten’s Corona-PCR-Test wissenschaftlich zerlegt

Am 27.11.2020 platzte eine wissenschaftliche Bombe. 22 nahmhafte Wissenschaftler veröffentlichten eine Abhandlung, mit welcher sie den von Prof. Dr. Drosten und anderen entwickelten und im Januar 2020 öffentlich vorgestellten SARS-CoV-2 PCR-Test förmlich auseinandernahmen. Die Wissenschaftler nennen diese Abhandlung den CORMAN-DROSTEN-ÜBERPRÜFUNGSBERICHT und belegen dort dezidiert, dass der in Bezug genommene PCR-Test an zehn gravierenden Fehlern leidet. Nun muss man sich vor Augen halten, dass dieser Test, nachdem er von der WHO als Standard für die Feststellung einer SARS-CoV-2 Infektion empfohlen wurde, weltweit angewendet wird und im Wesentlichen die Zahlen bestimmt, nachdem eine Pandemie auszurufen war und sog. epidemische Lagen von nationaler Tragweite einen faktisch andauernden Ausnahmezustand in allen Ländern nach sich zog.

Die Wissenschaftler leiten ihren Überprüfungsbericht wie folgt ein:
„In der Veröffentlichung mit dem Titel „Nachweis des neuartigen Coronavirus 2019 (n-oCoV 2019) durch Echtzeit-RT-PCR“ (Eurosurveillance 25 (8) 2020) präsentieren die Autoren einen diagnostischen Prozessablauf und ein RT-qPCR-Protokoll zum Nachweis und zur Diagnose von 2019-nCoV (jetzt als SARS-CoV-2 bekannt), von denen sie behaupten, dass sie validiert sind, sowie eine robuste Diagnosemethode für den Einsatz in Laborumgebungen im öffentlichen Gesundheitswesen. 

In Anbetracht aller Konsequenzen, die sich aus dieser Veröffentlichung für Gesellschaften weltweit ergeben, führte eine Gruppe unabhängiger Forscher eine Punkt-für-Punkt-Überprüfung der oben genannten Veröffentlichung durch, in der 1) alle Komponenten des vorgestellten Testdesigns überprüft wurden, 2) die Die Empfehlungen des RT-qPCR-Protokolls wurden anhand der guten Laborpraxis bewertet und 3) die Parameter anhand der einschlägigen wissenschaftlichen Literatur auf diesem Gebiet untersucht. 

Das veröffentlichte RT-qPCR-Protokoll zum Nachweis und zur Diagnose von 2019-nCoV und das Manuskript weisen zahlreiche technische und wissenschaftliche Fehler auf, darunter ein unzureichendes Primerdesign, ein problematisches und unzureichendes RT-qPCR-Protokoll und das Fehlen einer genauen Testvalidierung. Weder der vorgestellte Test noch das Manuskript selbst erfüllen die Anforderungen für eine akzeptable wissenschaftliche Veröffentlichung. Darüber hinaus werden schwerwiegende Interessenkonflikte der Autoren nicht erwähnt. Schließlich bedeutet der sehr kurze Zeitraum zwischen Einreichung und Annahme der Veröffentlichung (24 Stunden), dass ein systematischer Peer-Review-Prozess entweder hier nicht durchgeführt wurde oder von problematisch schlechter Qualität ist. Wir liefern überzeugende Beweise für verschiedene wissenschaftliche Unzulänglichkeiten, Fehler und Mängel.

Angesichts der hier vorgestellten wissenschaftlichen und methodischen Mängel sind wir zuversichtlich, dass die Redaktion von Eurosurveillance keine andere Wahl hat, als die Veröffentlichung zurückzuziehen.“

Was sind nun die zehn gravierenden Fehler, der u.a. von Prof. Dr. Drosten entwickelten Testmethode?

  1. ein vages und fehlerhaftes Testdesign,
  2. ein unzureichendes Primerdesign (z.B. ungenaue Basenzusammensetzung, fehlerhafter GC-Gehalt),
  3. eine zu hohe Anbindungstemperatur (wodurch auch andere Gensequenzen als die von SARS-CoV-2 erfasst werden können),
  4. ein problematisches und ungenügendes RT-qPCR-Protokoll,
  5. eine fehlende Standardisierung,
  6. keine Erläuterung, was ein positives oder negatives Testergebnis definiert,
  7. das Weglassen eines Ct-Werts,
  8. die unterbliebene Validierung auf molekularer Ebene,
  9. das Fehlen einer Positivkontrolle zur Bewertung der Spezifität,
  10. das Fehlen einer Negativkontrolle zum Ausschluss anderer Coronaviren.

Zu den beteiligten Wissenschaftlern, die diese Fehler herausarbeiteten, gehören unter anderem Michael Yeadon (früherer Forschungsleiter von Pfizer), Kevin McKernan (Genetiker, Inhaber mehrerer Patente im Bereich der PCR-Diagnostik), Pieter Borger (Molekulargenetiker), Fabio Franchi (Spezialist für Infektionskrankheiten und Präventionsmedizin), Makoto Ohashi (Mikrobiologe und Immunologe), Ulrike Kämmerer (Zellbiologin).

Ansgar Neuhof beschreibt in seinem Artikel „Corona-Politik: Grundlegende PCR-Test-Studie auf Treibsand gebaut?“ sehr ausführlich, um was es bei dem Drosten-PCR-Test geht und welche Konsequenzen aus einer Zurückziehung der nun kritisierten bzw. zerlegten Testmethode zu ziehen sind. Merkwürdigerweise ist in den Hauptmedien von diesem CORMAN-DROSTEN-ÜBERPRÜFUNGSBERICHT nichts zu lesen. Man mag sich nicht wundern, denn viele grundrechtseinschränkenden Maßnahmen wären unverzüglich in Frage zu stellen, wenn sich herausstellen sollte, dass die Grundlage, eben der millionenfach verwendete PCR-Test nach Corman und Drosten, nicht brauchbar ist.

Diesen Punkt hat auch der deutsch-amerikanische Anwalt Dr. Reiner Füllmich, welcher bereits für diverse Mandanten erfolgreich Haftungsklagen gegen die Deutsche Bank und den VW-Konzern geführt hat, erkannt und führt nunmehr eine großangelegte Schadensersatzwelle in aller Herren Länder gegen Prof. Dr. Drosten, das RKI, vertreten durch Dr. Lothar Wieler und andere an.

In den Hauptmedien findet sich zum Klageverfahren des Dr. Füllmich kaum etwas. Erstaunlich, dass die Fuldaer Zeitung am 06.12.2020 ein Interview mit Dr. Füllmich authenthisch wiedergibt.

Wenn die Angelegenheit vor allem in den USA vor Gericht nun umfangreich einer Prüfung unterzogen und ähnlich wie bei den Prozessen gegen Volkswagen und die Deutsche Bank zivilrechtlich eine Haftung von Drosten und Co. festgestellt wird, müssen sich auch die verantwortlichen Vertreter der Politik später fragen lassen, warum man einen wissenschaftlichen Diskurs über die Art und Weise der Feststellung einer SARS-CoV-2-Infektion offenbar nicht zuließ, sondern nur Prof. Dr. Dosten, dem RKI und der WHO folgten.

Hinweis: Alle in diesem Blog vorgenommenen Darstellungen geben nur meine persönliche Meinung wieder. Diese Meinungsäußerung ist vom Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland geschützt, welches ich ausdrücklich anerkenne. Bei diesem Blog handelt es sich um einen rein privaten Blog.

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