Cistus Incanus – wirksamer Wirkstoff gegen Viren von Bundesregierung verschmäht

Wie es sich gegenwärtig zeigt, wird die Impfung zum alleinigen Postulat des heilsbringenden Reagierens auf „epidemiologische Lagen“ erhoben. Die WHO machte nunmehr die Herdenimmunität als Definition von obligatorisch durchzuführenden Impfungen abhängig. Man könnte auch anders, wenn man wollte, aber man will offenbar nicht! Ich will dies an einem Beispiel beleuchten:

Der Bayerische Rundfunk brachte mit dem Magazin „Report“ im Jahre 2007 einen kritischen Bericht darüber, dass der Naturstoff Cistus Incanus, der ein rein pflanzlicher Stoff ist, zu Zeiten der Vogelgrippe vom Friedrich-Löffler-Institut auf seine infektionshemmenden Eigenschaften untersucht wurde. In Testreihen wurde herausgefunden, dass der Wirkstoff die Vermehrung von Viren auf Zellkulturen entscheidend verhindert. Diese Erkenntnisse hatte der Hersteller nach Abschluss der Versuchsreihe an das Bundesministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz übermittelt, von dort kam zunächst keine und dann nur eine ablehnende Reaktion! Den Bericht findet man hier:

Desweiteren ist auf eine wissenschaftliche Untersuchung des Wirkstoffs Cistus Incanus seitens des Helmhotz-Zentrums München aufmerksam zu machen, welche im Jahre 2016 stattfand. Über die von den Virologinnen Prof. Dr. Ruth Brack-Werner und Dr. Stephanie Rebensburg gewonnenen Erkenntnisse berichtet das Hemholtz-Zentrum:
„Extrakte der als Heilpflanze bekannten Zistrose (Cistus incanus) inaktivieren HI-Viren, Ebola- oder Marburg-Viren und verhindern ihre Vermehrung in Laborexperimenten. Die Extrakte blockieren das Andocken der Viren an Zellen. Dazu binden Inhaltsstoffe der Extrakte selektiv an die Viruspartikel und verhindern so die Infektion. Das berichten Wissenschaftler des Helmholtz Zentrums München (HMGU) in ‚Scientific Reports‘“

Der entsprechende englischsprachige wissenschaftliche Report ist hier aufrufbar:
https://www.nature.com/articles/srep20394.pdf

Last not least hat der Hersteller eine Cistus Incanus Präparats im Januar 2020 dem RKI unter Verweis auf dessen Wirkung gegen das Corona-Virus angeboten, dieses zur Verfügung zu stellen. Es ist der selbe Hersteller, der bereits im Jahre 2007 laut Bericht des BR vom Bundesgesundheitsministerium eine Abfuhr bekam. Auf das neuerliche Angebot verwies das RKI auf seine Unzuständigkeit, was nur als fadenscheinig bezeichnet werden kann. Dies geht aus einem Artikel bei apotheke-adhoc.de vom 02.03.2020 hervor.

Genau dieses Mittel wurde im Jahre 2009 von verschiedenen Institiuten, hier dem Institiut für Transfusionsmedizin an der Charite´ Berlin, dem Institut für molekulare Virologie Münster und dem Friedrich-Löffler-Institut hinsichtlich seiner antiviralen Wirkung gegen das Influenza A Virus untersucht. In der Zusammenfassung kommen die Autoren der Studie, Prof. Dr. Dr. Holger Kiesewetter, Prof. Dr. Stephan Ludwig und Prof. Dr. Oliver Planz zu folgendem Fazit:
„Präparate aus dem Zistrosenextrakt Cystus052 sind wirksame und sichere Medizinprodukte. Ihre Wirkung ist wegen der Größe der Polyphenole rein physikalisch zu erklären. Zudem ist die Wirkung lokal beschränkt und zeigt sich unabhängig von dem Erregerspektrum. Bakterien und Viren werden physikalisch blockiert, wodurch Infektionen verhindert und Reinfektionen verringert werden können. Es gibt keine Hinweise auf pharmakologische, systemische Wirkungen von Cystus052. Hierfür sprechen auch fehlende produktbezogene Nebenwirkungen.“
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2009/daz-28-2009/cystus052-serioese-option-zur-influenza-prophylaxe

Fazit: Ein offenbar wirksamer Naturstoff, der durch mehrere wissenschaftliche Untersuchungen nachgewiesenermaßen entscheidende antivirale Eigenschaften hat und bei Anwendung die Virus-Infektion bei jedem Menschen verhindern könnte, wird nicht für die Entwicklung eines Medikaments präferiert. Hingegen wird eine nicht ausgegorene Impfung im Wege einer Notzulassung eingesetzt, was entgegen der üblichen Entwicklungszeiten für Impfstoffe, bedenklich ist.

Hinweis: Alle in diesem Blog vorgenommenen Darstellungen geben nur meine persönliche Meinung wieder. Diese Meinungsäußerung ist vom Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland geschützt, welches ich ausdrücklich anerkenne. Bei diesem Blog handelt es sich um einen rein privaten Blog.

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