Strafanzeige gegen Swissmedic wegen gravierender Versäumnisse bei Zulassung der Corona-Impfstoffe

37 Anzeigeerstatter und sechs durch mRNA-«Impfungen» direkt geschädigte Privatkläger reichten im Juli 2022 in der Schweiz vorliegende Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen verantwortliche Personen der Swissmedic ein. Dies geschah nach der Erläuterung der Motivation der Strafanzeige zum Schutz ihrer eigenen Gesundheit und aus berechtigter Sorge um die Gesundheit ihrer Mitmenschen. Zur Brisanz der Angelegenheit schreiben die Initiatoren und Anzeigeerstatter auf der extra eingerichteten Homepage http://www.coronaanzeige.ch:

Wir haben es vorliegend mit der grössten durch Arzneimittel verursachten Gefährdung und bereits eingetretenen Verletzung der menschlichen Gesundheit zu tun, welche es in der Schweiz jemals gegeben hat: Die Zulassung und die Verabreichung der weitgehend wirkungslosen mRNA-«Impfstoffe» stellen eine weitaus grössere Gefahr dar als der Erreger SARS-CoV-2, vor welchem diese «Impfstoffe» angeblich schützen sollen.

Verantwortlich für diese Gefährdung ist primär Swissmedic: Sie hat von Gesetzes wegen die zentrale Funktion, die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung zu schützen. Hierzu muss sie einerseits gewährleisten, dass nur qualitativ hoch stehende, sichere und wirksame Heilmittel in Verkehr gebracht werden. Andererseits muss sie Konsumentinnen und Konsumenten von Heilmitteln vor Täuschung schützen (Art. 1 HMG). Diesen Gewährleistungspflichten kamen die für die Swissmedic handelnden Beanzeigten wiederholt und in erheblichem Ausmass nicht nach, weshalb sie im dringenden Tatverdacht stehen, seit Dezember 2020 bis heute,

  • im Rahmen der Zulassung und Chargenprüfung, welche gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung als Herstellung gilt, mehrfach die heilmittelrechtlichen Sorgfaltspflichten (Art. 86 Abs. 1 lit. a HMG i.V.m. Art. 3 HMG und Art. 7 HMG) verletzt zu haben,
  • die Pflicht zur Überwachung nach Marktzulassung (sog. «Pharmakovigilanz») nicht im Ansatz risiko-adäquat wahrgenommen, vielmehr die heilmittelrechtliche Meldepflicht (Art. 87 Abs. 1 lit. c HMG) in gravierender Weise dauerhaft verletzt zu haben,
  • gegen das heilmittelrechtliche Werbeverbot für Arzneimittel (Art. 87 Abs. 1 lit. b HMG) in gravierender Weise verstossen zu haben,
  • bei eingetretenem «Erfolg» (Tod, Körperverletzung) die entsprechenden StGB-Tatbestände erfüllt zu haben.”

Eine umfangreiche Einführung der Öffentlichkeit in alle in Frage kommenden Aspekte, die letztlich zu der Strafanzeige führten, erfolgte anlässlich einer Pressekonferenz am 14.11.2022 im Hotel Hyatt Regency am Zürich Airport. Diese wurde komplett bei Youtube veröffentlicht:

Aufbauend auf dieser Strafanzeige hat am 12.01.2023 der deutsche Rechtsanwalt Wilfried Schmitz Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen verantwortliche Personen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und der European Medicines Agency (EMA) gestellt.

Ich hatte in diversen Blogartikeln auf die rechtliche und faktische Problematik im Zusammenhang mit der Notzulassung der Corona-Impfstoffe aufmerksam gemacht. Es war daher abzusehen, dass nunmehr eine strafrechtliche Aufarbeitung der Versäumnisse von verantwortlichen Personen in den Zulassungs- und Überwachungsbehörden erfolgen muss. Ob die Strafanzeigen zu Anklagen und Verurteilungen führen, bleibt abzuwarten.

Rechtlicher Hinweis:
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