Frist der Anwaltlichen Abmahnung gegen Prof. Dr. Drosten abgelaufen


Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich schickte am 15.12.2020 an Prof. Dr. Drosten ein Schreiben, mit welchem er namens seiner Mandantin einen Schadensersatzanspruch geltend machte und Drosten aufforderte, bestimmte Erklärungen abzugeben …

“Unsere Mandantin erlitt und erleidet durch die grob unverhältnismäßigen und ohne evidenzbasiertes Fundament verhängten Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie erheblichen Schaden.
Für diesen Schaden sind Sie persönlich verantwortlich, weil Sie als eine der Personen, die sich in erheblicher und entscheidender Weise in die Beratung der Politik eingeschaltet haben, vorsätzlich falsche Tatsachen behauptet haben und immer noch behaupten sowie – ebenfalls vorsätzlich – wesentliche Tatsachen verschwiegen haben und immer noch verschweigen. Namens und im Auftrag unserer Mandantin nehmen wir Sie darauf in Anspruch, Ihren fehlerhaften Beitrag zur Politikberatung im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise richtigzustellen sowie unserer Mandantin den bereits entstandenen Schaden zu ersetzen.”

Außerdem forderte RA Dr. Fuellmich Drosten auf:
“… die folgenden Äußerungen gegenüber den politisch Verantwortlichen und gegenüber der Öffentlichkeit zu berichtigen:
• Stellen Sie klar, dass es keinen Grund für die Annahme gibt, SARS CoV-2 könne eine unkontrollierbare  Anzahl von Toten und Intensivpatienten verursachen!
• Stellen Sie klar, dass die Fallstudie im New England Journal of Medicine vom 5. März 2020, an der Sie beteiligt waren und die angeblich eine asymptomatische Ansteckungsgefahr belegen soll, auf einer falschen Datengrundlage beruht und daher längst hätte zurückgezogen werden müssen!
• Stellen Sie klar, dass ein positiver PCR-Test keine aktive Infektion nachweisen kann und daher nicht geeignet ist, für sich allein eine COVID-19-Diagnose zu begründen!
• Stellen Sie klar, dass kollektive Freiheitsbeschränkungen keine Gewähr bieten, irgendetwas zur Eindämmung des Ausbreitungsgeschehens beizutragen, wohl aber nachweisbar massive Kollateralschäden verursachen!
Wir fordern Sie ferner auf, Ihre bisherigen gegenteiligen Äußerungen in Zukunft zu unterlassen. Die Politik darf nicht länger mit wissenschaftlich mangelhaften Informationen beraten werden. Und die Öffentlichkeit darf nicht länger mit solchen Informationen verunsichert werden.
Wir fordern Sie daher auf, ebenfalls bis zum 22.12.2020 die diesem Schreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.”


Auf insgesamt 18 Seiten begründet Rechstanwalt Dr. Fuellmich unter Angabe zahlreicher Internet-Links, warum die Aussagen von Prof. Dr. Drosten zu einer kolossalen Fehleinschätzung der Gefahr des SARS-CoV-2 Virus (Coronavirus) bei den Politikvertretern geführt haben soll, die nunmehr eine weltweit anhaltende “Pandemielage” ausgerufen hätten, obwohl es eine solche gar nicht gäbe. Fuellmich stellt ausdrücklich die persönliche Verantwortlichkeit der Falschaussagen von Prof. Dr. Drosten der für die Wirtschaft verheerenden Lockdownmaßnahmen dar. Überdies kommt er nicht umhin, auf die physischen und psychischen Folgen der unter den Maßnahmen und der Panikmache leidenden Bevölkerung hinzuweisen.

Nun, die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ist zwei Tage vor Heiligabend abgelaufen. Ob Prof. Dr. Drosten unterschrieben hat, ist stark zu bezweifeln. Was folgt, ist ein Gerichtsverfahren, in dem die Vorhalte gegen Prof. Dr. Drosten zu klären sind.

In der Zwischenzeit erfolgte bei sciencefiles.org eine genaue medizinische (juristische) Analyse (oder wenn man so will Rezension) des Abmahnschreiben von Rechtsanwalt Dr. Fuellmich. Dort endet man mit folgendem Resümee:
“Der Erfolg der letztlich wohl Klage von Fuellmich wird im Wesentlichen davon abhängen, ob es gelingt, eine Kausalität zwischen dem, was Christian Drosten geraten und in der Öffentlichkeit als der Experte für SARS-CoV-2 verbreitet hat, und den Falschbehauptungen, die Fuellmich auflistet, herzustellen, dass Drosten die falschen Behauptungen und die daraus resultierenden Folgen, zugerechnet werden können, Folgen wie wirtschaftlicher Schaden, Verdienstausfall, Arbeitslosigkeit oder Kollateralschäden, die sich daraus ergeben, dass Menschen, die an Krebs oder an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung leiden, nicht zum Arzt gehen oder schlicht nicht behandelt werden, weil COVID-19 Priorität hat. 

Angesichts der großen Zahl von Akademikern, die sich darin gefallen, Ratschläge an die Adresse der Regierung zu erteilen, die dazu gedacht sind, gesellschaftliche Veränderungen herbeizuführen oder zu legitimieren, sehen wir mit Spannung dem entgegen, was dieser Rechtsstreit erbringt.”

Das Abmahnschreiben kann hier vollständig gelesen und heruntergeladen werden … https://ogy.de/2ey7

Hinweis: Alle in diesem Blog vorgenommenen Darstellungen geben nur meine persönliche Meinung wieder. Diese Meinungsäußerung ist vom Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland geschützt, welches ich ausdrücklich anerkenne. Bei diesem Blog handelt es sich um einen rein privaten Blog.

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