Erst piksen, dann schauen wir mal – Keine Impfpflicht bei medizinischen Versuchen!

Screenshot der heute Journal Sendung

Wenn man die Sicherheit der neuartigen mRNA-Impfstoffe gegen die Erkrankung an COVID-19 betrachtet, muss man einen Rückblick auf den November 2020 vornehmen. Dort erläuterte am 20.11.2020 der Virologe von der Uni Marburg, Prof. Dr. Stephan Becker, im heute-Journal, dass eine Notfallzulassung gegeben sein werde und die Wissenschaftler noch nicht über alle Daten verfügen würden, die man dann aber nach Beginn der Impfungen sammeln werde. Dies ergibt sich aus dem Video der Nachrichtensendung.

Dieses Interview beweist sehr anschaulich, dass diese Verfahrensweise einen medizinischen Versuch an der breiten Bevölkerung darstellt. Mittlerweile, nach etwas mehr als einem Jahr, liegen vorläufig weitere Daten zu unerwünschten Effekten und Nebenwirkungen vor, die auch in der zum Beispiel beim meistverimpften mRNA-Gen-Impfstoff von BioNTech bei der EMA hinterlegten aktuellen Produktinfo zu Cormirnaty neuerdings angegeben werden. Plötzlich taucht nämlich bei Comirnaty eine Gegenanzeige zu erhöhten Risiken auf, auf Grund der Impfung an Myokarditis bzw. Perikarditis zu erkranken. Nachfolgend ist die Erweiterung der Gegenanzeigen gut durch die Gegenüberstellung der jeweiligen Fassungen der Produktinformationen (dargestellt in Auszügen) zu erkennen (zur besseren Lesbarkeit bitte auf die bildliche Darstellung klicken):

Gleiches gilt für den mRNA-Impfstoff Spikevax von Moderna wo in der aktuellen Produktinfo ebenfalls Gegenanzeigen wegen der Gefahr an Myokarditis bzw. Perikarditis zu erkranken, auftauchen:

Es ist also ganz simpel festzustellen, dass im Zuge der mit der Massenverimpfung der o.g. mRNA-Impfstoffe gewonnenen Erfahrungen festgestellt wurde, dass durch selbige schwere Herzkrankheiten verursacht werden können und verursacht wurden. Es stellt sich die Frage, wieviele Impflinge mit bekannten und unbekannten Herzkrankheiten ohne vorherige Konsultation eines Kardiologen mit Comirnaty oder Spikevax geimpft wurden und hiernach schwer erkrankten bzw. zu Tode kamen. Als bekanntes “Phänomen” tauchen ja in den Medien immer wieder Berichte über Hochleistungssportler auf, die mitten in einem Spiel oder bei einem Wettkampf plötzlich umfallen und mit dem Rettungswagen in eine Klinik gebracht werden mussten soweit es nicht bereits zu spät war. Dass das etwas mit der Impfung zu tun haben könnte, wird in den seltensten Fällen in einen Zusammenhang gebracht.

Betrachtet man das aktuelle Aufklärungsmerkblatt des RKI zu den mRNA-Impfstoffen, so fällt auf, dass auch dort die Informationen über die Möglichkeit der Erkrankung an Myokarditis bzw. Perikarditis erst im Nachhinein eingefügt wurden. Das frühere Aufklärungsmerkblatt mit dem Stand 01.04.2021 erwähnt diese Gefahr nämlich mit keinem Wort.

Und wer jetzt immer noch nicht glaubt, dass alle Cormirnaty- und Spikevax-Impflinge an einem medizinischen Massenversuch der Firmen BioNTech bzw. Moderna teilnehmen, der sollte sich abschließend jenen Hinweis aus eben diesen Produktinfos verinnerlichen:

Dauer des Impfschutzes
Die Dauer der Schutzwirkung des Impfstoffs ist nicht bekannt, da sie noch in laufenden klinischen Studien ermittelt wird.“

Quelle: bild.de

Ich erinnere auch noch mal an einen anderen unbestreitbaren Fakt, den ich bereits in diesem Artikel beschrieben hatte, nämlich, dass die endgültigen Studienberichte zu den bereits massenhaft verimpften Stoffen der o.g. Marken zu den jeweiligen Fälligkeitsdaten (für Comirnaty längstens bis 31.07.2024 !) noch bei der EMA vorgelegt werden müssen, indem letztere den jeweiligen Hersteller mit folgender Auflage im Rahmen der Notfallzulassung verpflichtete: Um die Wirksamkeit und Sicherheit des Impfstoffs ….. zu bestätigen, sollte der Zulassungsinhaber den endgültigen klinischen Studienbericht für die randomisierte, placebokontrollierte und beobachterblinde Studie ….. vorlegen. Fälligkeitsdatum ………………….. ”

Die Rechtsfolge aus den oben angefürten Fakten ist eindeutig: Eine Impfpflicht für solche nicht ordentlich ausgeforschten neuartigen Stoffe ist völkerrechts- und verfassungswidrig !

Rechtlicher Hinweis:
Alle Abbildungen dienen lediglich der Berichterstattung und nicht der Verwertung im Sinne des Urheberrechtes. Alle in diesem Blog vorgenommenen Darstellungen geben meine persönliche Meinung wieder. Diese Meinungsäußerung ist vom Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland geschützt. Bei diesem Blog handelt es sich um einen rein privaten Blog.

 

2 Kommentare

Kommentar verfassen