Corona-Impfstoffe – der Lackmustest: Wie sehr vertraut Ihr Arzt auf ihre Sicherheit?

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Ich muss zugeben, ich war seit über fünf Jahren nicht mehr bei meiner Hausärztin. Dies ginge auch nicht mehr, da sie seit vorletztem Jahr wegen einer schweren Erkrankung ihre Praxis schließen musste. Gleichwohl musste ich auch keinen anderen Arzt aufsuchen, weil ich schlichtweg nicht krank wurde. Bei meinem Dienstherrn steht die Statistik der Krankheitstage mit AU-Schein seit fünf Jahren bei Null! Wie das?, wird manch einer fragen! Meine Antwort: Ich verwende prophylaktisch Chlordioxidlösung (CDL)! Ich will das mit dem CDL hier nicht weiter auswalzen, da ich hierüber bereits hier geschrieben habe. Jedoch sehe ich mich zusehens mit der der Situation konfrontiert, dass ich durch irgendein völkerrechts- und verfassungsrechtswidriges Gesetz in DE gezwungen werden soll, mir eine Gen-Injektion mit den mRNA-Impfstoffen gegen COVID-19 verpassen zu lassen; andernfalls ich staatlichen Sanktionen ausgesetzt werde (Zwang)! Wie also würde ich als Volljurist mit Berufserfahrung seit 1993 hier reagieren? Den Lackmustest kann jeder machen, indem er dem Arzt seines Vertrauens vor der Injektion folgendes Papier zur Unterschrift vorlegt:


Warum eigentlich schlage ich, da ich mich doch gar nicht Gen-Spritzen lassen will, so etwas vor? Nun … es kann für den Arzt Ihres Vertrauens durchaus ein Weckruf sein! So etwas ist nämlich gerade bei einer guten Freundin passiert, der ich diese Haftungsübernahmeerklärung in ihren PC diktiert hatte. Was ist passiert? Die gute Freundin, die von ihrem Arbeitgeber wegen ihrer Ungeimpftheit gemobbt wird, ist heute über ihren Schatten gesprungen. Sie hat ihrer Hausärztin, die mit ihr einen Impftermin ausgemacht hatte, die von mir verfasste Haftungsübernahmeerklärung vorgelegt und gesagt, dass die von ihrem befreundeten Juristen verfasste Erklärung zur Sicherheit unterschrieben werden müsse um das juristisch sicher zu machen. Die Ärztin las es und bekam große Augen. Sagte dann, dass sie das nicht unterschreiben könne. Sie wurde dann aber scheißfreundlich und gab meiner guten Freundin ihre Krankschreibung wegen Burn out, der eigentliche Grund für die Vorstellung. Die Ärztin war sichtlich ins kalte Wasser geschubst worden und wird sich sicherlich nun fragen, ob sie nun ein Problem hat, da sie vorher zig andere Patientin mit den mRNA-Impfstoffen geimpft hatte.

Ja, diese Haftungsübernahmeerklärung würde ich jedem Arzt vorlegen, der gedenkt, die Nadel zu setzen und diese mRNA-Impfstoffe zu injizieren. Ich gebe Sie nachfolgend im Wortlaut noch mal wieder:

Haftungsübernahmeerklärung

Ich der/die Unterzeichnende bin Behandelnde/r im Sinne von § 630d BGB und erkläre zur Erlangung der Einwilligung gemäß § 630d Absatz 1 Satz 1 BGB von der/dem Patientin/Patienten
…………………………………………., geb. am ……………………………., wohnhaft: ………………………………………………………………., wie folgt:

1. Mir ist bekannt, dass der von mir zur vorbeugenden Behandlung gegen COVID-19 zu verwendende mRNA-Impfstoff Comirnaty /Spikevax (Unzutreffendes ist zu streichen) von der European Medicines Agency (EMA) nur eine Notzulassung bekommen hat und die abschließende Bewertung der Sicherheit und Wirksamkeit dieser Impfstoffe gemäß Abschnitt II, Buchstabe E. der EPAR Product Information von den Herstellern der o.g. Impfstoffe noch durch Vorlage eines endgültigen klinischen Studienberichts über die randomisierten, placebokontrollierten und beobachterblinden Studien bis 31.07.2024 von BioNTech und 30.09.2022 von Moderna bei der EMA nachzuweisen ist.

2. Somit ist mir bewusst, dass es sich um eine versuchsweise vorbeugende medizinische Behandlung handelt.

3. Mir ist durch die Produktinformation zu den o.g. mRNA-Impfstoffen bekannt, dass die Anwendung derselben bei Patienten, die allergisch auf die im Abschnitt 6 der Produktinformation aufgelisteten Bestandteile reagieren, zu unterlassen ist. Insoweit erkläre ich, dass ich die diesbezügliche Impffähigkeit der/des o.g. Patientin/Patienten nicht untersucht habe und auf die Vorlage einer Impffähigkeitsbescheinigung durch einen Facharzt für Allergologie vor der Behandlung verzichte.

4. Mir ist bekannt, dass die in den Impfstoffen verwendeten Nanolipide ALC 0315 und ALC 0159 (Comirnaty) sowie SM-102 (Spikevax) von verschiedenen Herstellern in den Sicherheitsdatenblättern als nicht beim Menschen anzuwenden bzw. nur für Versuchszwecke zu benutzen gekennzeichnet sind.

5. Mir ist auch bekannt, dass es keinerlei Studien seitens der Hersteller zu möglichen Wechselwirkungen der Impfstoffe mit anderen Arzneimitteln, die derzeit auf ärztliche Verordnung einzunehmen sind, gibt. Mir ist ebenso bekannt, dass die mRNA-Impstoffe bei Patienten, die an Thrombozytopenie oder Gerinnungsstörung leiden, mit Vorsicht verwendet werden sollen und bei Patienten mit Immunschwäche bzw. Patienten, die mit Immunsupressiva behandelt werden, keine Untersuchungen der möglichen Wechselwirkungen mit den mRNA-Impfstoffen stattgefunden haben. Ich verzichte auch auf kardiologische Voruntersuchungen des Impflings, obwohl die Hersteller der mRNA-Impfstoffe auf ein erhöhtes Risiko der Erkrankung an Myokarditis und Perikarditis nach Verabreichung des jeweiligen mRNA-Impfstoffes hingewiesen haben.

6. In Ansehung dieser genannten Gegebenheiten bin ich gleichwohl bereit, die vorbeugende versuchsweise Behandlung durch Injektion des gewählten mRNA-Impfstoffes an der/dem Patientin/Patienten unter der Maßgabe folgender Haftungsübernahmeerklärung vorzunehmen.

7. Ich übernehme im Falle von Fehl- und/oder Nebenwirkungen durch den verwendeten Impfstoff die Haftung für alle etwaigen körperlichen und finanziellen Folgen bei der/des o.g. Patientin/Patienten, etwa aus möglicher Erwerbsunfähigkeit, Minderung der Lebensqualität und wegen möglicher chronischer Leiden. Diese Haftung wird auch übernommen, wenn neben mir eine Amtshaftung der mich mit der Impfung beauftragenden Behörde in Betracht kommt. Die Haftung besteht auch bei etwa nicht gewährtem Deckungsschutz einer etwa bestehenden Haftpflichtversicherung.

8. Im Falle des Todes der/des Patientin/Patienten in Folge der Impfung werde ich sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber den Erben der Patientin erfüllen.

9. Im Falle von Fehl- und/oder Nebenwirkungen durch den verwendeten Impfstoff obliegt es mir zu beweisen, dass selbige nicht durch die vorbeugende versuchsweise Behandlung mit dem o.g. Impfstoff verursacht wurden.

 

………………………, den ………………………           ladungsfähige Anschrift des/der Behandelnden

 

………………………………………………..                …………………………………………………………………

Unterschrift des/der Behandelnden

Im Fazit muss man sagen, dass sich sowohl die Hersteller der mRNA-Impfstoffe als auch der Staat aus der Verantwortung ziehen, wenn sie allein den Ärzten die Verantwortung für etwaige Impfschäden überborden. Die Ärzte werden wiederum über Zustimmungserklärungen der Patienten und das Aufklärungsmerkblatt ihre Haftung ausschließen wollen. Verlierer wäre schlussendlich der Patient, der im guten Glauben sein Einverständnis gab und im Nachhinein darlegen und beweisen müsste, dass die Impfung die Ursache seines Leidens ist. Nun würde ich als Jurist hier ein wenig Parität herstellen wollen, denn wenn der Arzt so sehr von der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des von ihm verabreichten Arzneimittels (Corona-Impfstoffs) überzeugt ist, dann soll er auch gefälligst im Wege der Haftungsübernahme dafür einstehen.

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