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Susann H. <XXX@gmx.net> 22.07.2022, 16:23 an jens.vogler

Sehr geehrter Herr Vogler, warum veröffentlichen Sie seit ein paar Monaten nichts mehr?

Mit freundlichen Grüßen
Susann H.

Jens Vogler @ GMX 24.07.2022, 10:39 an XXX.susann

Hallo Frau H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Frage. Das hat ganz einfach den Grund, dass ich keine Muße zum Schreiben habe, weil ich momentan sprachlos bin. Sprachlos darüber wie oberste Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland das Recht biegen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht vom 19.05.2022 trotz eindeutiger Faktenlage und bestehender höherrangiger internationaler Vorschriften das Narrativ der sogenannten sicheren Impfstoffe gegen COVID-19 durchgepeitscht. Man hat zwar anerkannt, dass es auf Grund der Impfung auch zu schweren körperlichen Schädigungen oder auch zum Tod kommen könne, jedoch endet diese Einschätzung mit der geradezu lakonischen Bemerkung, dass ja niemand im medizinischen bzw. pflegerischen Bereich arbeiten müsse. Das BVerfG würdigte, dass die Regelung des § 20a InfSchG verfassungskonform sei, ohne überhaupt eine Beweisaufnahme durchzuführen.

Dies lief zwar bei einem anderen Verfahren, wo zwei Offiziere gegen die sog. Duldungspflicht betreffend der Corona-Impfung beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde führten, besser, da eine umfangreiche Beweisaufnahme und bei dieser die Befragung der von den Antragstellern benannten Experten erfolgte, jedoch hat das BVerWG mit seiner Entscheidung vom 07.07.2022 die Beweisergebnisse schlichtweg ignoriert. Dies ist ebenso ein ungeheuerlicher Vorgang. Um es einmal plastisch zu beschreiben, möchte ich dies mit einem Gleichnis tun:

Ein bei einem Verkehrsunfall geschädigter Autofahrer klagt gegen den Schadensverursacher und dessen Haftpflichtversicherung auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Unfall erfolgte auf einer stark befahrenen Kreuzung in Musterstadt. Der Kläger hatte bei Befahren der Kreuzung grün in seiner Fahrtrichtung, die geradeaus verlief. Er befand sich mitten auf der Kreuzung als von rechts ein PKW mit ca 60 km/h in die Seite seines PKW krachte. Der Unfallverursacher hatte rot. Bei der Unfallaufnahme erklärt der Verursacher und Beklagte, dass er grün hatte und vielmehr der Kläger offenbar rot hatte. Aufgrund seiner Erklärung verweigert die Versicherung die Regulierung des Schadens, so dass der Geschädigte nunmehr Klage erheben musste. Es konnten zahlreiche Zeugen benannt werden, vor allem Fußgänger und ein Fahrzeugführer, der direkt hinter dem Kläger fuhr, als sich der Unfall ereignete. Alle Zeugen sagen aus, dass der Kläger grün hatte, als er die Kreuzung befuhr. Nur die Ehefrau des Beklagten, die neben diesem saß sagte aus, dass der Beklagte grün hatte, als er in die Kreuzung einfuhr. Eine Überprüfung der Ampelanlage unmittelbar nach dem Unfall belegt, dass diese einwandfrei funktioniert hatte, was der sachverständige Zeuge der Wartungsfirma durch Protokolle und eigene Aussagen bestätigte. Das Gericht wies trotz dieses Beweisergebnisses die Klage ab, da man nicht den diversen Zeugen Glauben schenkte, sondern nur die Aussage der Ehefrau als beweiserheblich und wahr angesehen wurde.

Dieses Gleichnis trifft es in etwa, wie bei dem besagten Verfahren zur Duldungspflicht seitens des Bundesverwaltungsgerichts mit dem Ergebnis der Beweisaufnahme umgegangen wurde. Es gibt auch noch weitere Gründe warum ich sprachlos bin; dies insbesondere wegen der unglaublichen Verantwortungslosigkeit der Bundesregierung hinsichtlich der Sicherstellung einer ausreichenden Energieversorgung. Dazu werde ich zu gegebener Zeit auch noch etwas schreiben. Ich bedanke mich für Ihr Interesse und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jens Vogler aka VisionBlue

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