Erstaunliche Produktinfos zu mRNA-Impfstoffen: Spannende Fragen an den Impfarzt

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Wenn ich eines Tages dem Impfarzt gegenübersitze und dieser mich nach dem Lesen des Aufklärungsmerkblattes für mRNA-Corona-Impfstoffe fragt, ob ich noch Fragen habe, würde ich als aufmerksamer und kritischer Bürger nicht mit einem Kopfschütteln antworten. Für mich ist das ohnehin nur ein theoretisch möglicher Sachverhalt, aber da ich ja Jurist bin, sehe ich mich in der Lage, diese fiktive Situation einmal gedanklich durchzuspielen und rechtlich zu bewerten. Man sollte sich bereits vor dem Impftermin umfassend informieren. Bei der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) gibt es viele interessante Unterlagen zu lesen. Auch zu den mittlerweile milliardenfach verimpften mRNA-Impfstoffen kann man sich umfangreiche Informationen holen. Besonders interessant sind die “Produktinformationen”. So findet man die Produktinfos zu Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Spikevax (Moderna) sogar in vielen verschiedenen Sprachen und selbstverständlich auch in deutsch. Die habe ich mir heruntergeladen und mal genauestens unter die Lupe genommen. Man will ja nicht dumm dastehen, wenn man vor dem Impfarzt steht. Beim eigentlichen Impftermin gibt es zum Aufklärungsmerkblatt noch den Anamnese- und Einwilligungsbogen und es ist für den Behandelnden (so heißt der Impfarzt in der Juristensprache) von immanenter Wichtigkeit, dass ich die Kreuze an der richtigen Stelle mache und das Papier auch noch unterschreibe. Rechtlich gesehen geht er mit mir einen Behandlungsvertrag ein und die Aufklärung sowie die Einwilligung sind durch §§ 630d und 630e BGB in DE zwingend vorgeschrieben. Würde er keine Einwilligung bekommen, so würde er eine Körperverletzung begehen und sich zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sehen, was er natürlich mutmaßlich nicht möchte! Wir betrachten nun gedanklich die Situation und – wir sagen mal – es ist nicht mein Hausarzt (wenn man einen wirklich kompetenten hat, wird er diese Impfung ablehnen) sondern ein vom Gesundheitsamt unter Vertrag genommener Doktor med. der im Impfzentrum tätig ist. Für den Behandlungsvertrag spielt es übrigens keine Rolle, ob der Impfarzt – ich nenne ihn mal Dr. X – sein Geld für den Piks vom Amt oder der Krankenkasse bekommt. Er geht diesen Vertrag mit dem Impfling ein, spätestens wenn letzterer unterschreibt und seine Einwilligung erteilt. Bei den meisten Impflingen geht das RuckZuck, schließlich steht da draußen eine Schlange und andere wollen da ja auch noch drankommen. Nun, bei mir würde das nicht so schnell laufen, sondern würde ich tatsächlich sagen:

“Herr Dr. X, ich habe da noch ein paar Fragen!”

Der guckt mich an, als ob mir plötzlich zwei Hörner auf dem Kopf gewachsen wären, aber seine gerunzelte Stirn und die hochgezogenen Augenbrauen beeindrucken mich nicht.

Ich setze nach: “Da gibt es ein paar klitzekleine Ungereimtheiten … ich bitte um Nachsicht aber ich bin Jurist, ich kann nicht anders!”

Er schaut, als ob er gerade in eine Zitronenscheibe gebissen hätte und gibt knurrend von sich: “Wenn es denn sein muss … aber beeilen Sie sich und fassen Sie sich kurz!”

Diese Anweisung ignorierend ziehe ich in aller Seelenruhe einen Stapel Papiere aus meiner Umhängetasche. Demonstrativ lege ich sie auf den Tisch und sage: “Das sind die Produktbeschreibungen der hier im Impfzentrum verimpften Stoffe. Die habe ich mir mal genau angeschaut und sie mit den Angaben im Aufklärungsmerkblatt verglichen. Immerhin haben die Hersteller der Impfstoffe diese Angaben bei der Zulassungsbehörde EMA gemacht, so dass davon auszugehen ist, dass es sich nicht um Schwurbelei handelt! Mir fällt also auf Seite 2 bereits das folgende auf … “

Ich zeige auf die aufgeschlagene Stelle des Papiers und sage: “Wieso muss der Impfstoff eigentlich zusätzlich überwacht werden und weshalb müssen neue Erkenntnisse über seine Sicherheit identifiziert werden? Ich dachte der Impfstoff sei sicher?”

Er verdreht die Augen und antwortet ungehalten: “Der Impfstoff ist sicher! Er hat aber nur eine bedingte Zulassung und da muss der Hersteller sowas schreiben!”

Ich: “In Ordnung, kann ich nachvollziehen. Nur verstehe ich das nicht … “ Ich zitiere aus den nächsten Seiten und stelle sogleich die Fragen, die sich aus den Angaben ergeben …

Ich: “Weshalb empfiehlt dann die STIKO laut Aufklärungsmerkblatt sogenannte Kreuzimpfungen mit dem Janssen Impfstoff, wenn die Wechselwirkungen von den Herstellern von Comirnaty und Spikevax nicht untersucht wurden?”

Dr. X: “Dazu kann ich nichts sagen! Fragen Sie am besten bei der STIKO nach!”

Ich: “Werden bei dem Impflingen vor der Injektion allergologische Untersuchungen im Hinblick auf eine mögliche Überempfindlichkeit gegen die in Ziff. 6.1 der Produktbeschreibung genannten Bestandteile geführt?”

Dr. X sichtlich genervt: “Nein, dafür ist hier doch gar keine Zeit! Der Impfling muss uns gegenüber auf dem Anamnesebogen schon selbst offenlegen, wenn er auf bestimmte Stoffe allergisch reagiert!”

Ich: “Gut zu wissen, dass das hier nicht näher untersucht wird! Aber zur nächsten Frage, die damit im Zusammenhang steht: Ist Ihnen bekannt, dass die im Impfstoff enthaltenen sogenannten Nanolipide in den Produktbeschreibungen der Hersteller als nur für wissenschaftliche Zwecke zu verwenden gekennzeichnet sind und bei einigen Herstellern zusätzlich als nicht beim Menschen einzusetzen deklariert wurden?”

Dr. X knurrig: “Nein, das ist mir völlig neu!” Er schweigt und überlegt etwas, dann sagt er: “Da die EMA aber den Impfstoff mit diesen Nanolipiden zugelassen hat, ist das auch völlig irrelevant!”

Ich: “Als Jurist muss ich Ihnen dazu aber sagen, dass es das für Sie nicht ist! Denn Sie müssten die Impflinge mindestens darüber aufklären, dass solche Stoffe in den Impfstoffen enthalten sind und es dazu bei den Herstellern Deklarationen gibt, dass sie nur für wissenschaftliche Zwecke zu verwenden sind. Daraus ergibt sich, dass der Impfling mit der Impfung an einem wissenschaftlichen Versuch teilnimmt. Mindestens das sollte klargestellt werden. Aber gut … ich komme zur nächsten Frage … “

Ich: “In der Produktbeschreibung zu den mRNA-Impfstoffen steht geschrieben, dass nach der Impfung ein erhöhtes Risiko für Myokarditis und Perikarditis bestehe. Das ist übrigens ein neuer Warnhinweis, den es so vor einem Jahr noch nicht gab. Wie stellen Sie sicher, dass Impflinge, die möglicherweise unerkannt an diesen Erkrankungen oder anderen Herzproblemen leiden, von der Impfung ausgenommen werden?”

Dr. X wieder sichtlich genervt: “Wenn er Herzprobleme hat, muss er das auf dem Anamneseblatt eintragen. Dann wird entschieden, ob ich ihn überhaupt impfe. Eine kardiologische Untersuchung vor der Impfung findet hier aber nicht statt. Wie soll das auch gehen?”

Ich: “Wenn es schiefläuft, gibt es für Sie dann aber ein Haftungsproblem. Ohne Klärung der Kontraindikationen, auf die die Hersteller hinweisen, handeln Sie meines Erachtens nach grob fahrlässig!”

Dr. X gefällt offenbar ganz und gar nicht, was ich sage, denn ihm steigt die Zornesröte ins Gesicht. Mit laut erhobener Stimme fährt er mich an: “Sagen Sie mir mal, was das hier soll?! Wollen Sie etwa meine ärztliche Kompetenz in Frage stellen? Ich denke mal, dass Sie gar nicht geimpft werden wollen, sonst würden Sie nämlich nicht solche komischen Fragen stellen! Am besten Sie gehen jetzt und verlassen das Impfzentrum! Ich behandle lieber Leute, die mir vertrauen!”

Ich hatte irgendwie damit gerechnet, dass das Gespräch einen solchen Verlauf nimmt. Ich will den guten Mann nicht weiter verärgern und so schnappe ich mir die Produktbeschreibungen sowie meine Notizen, stopfe sie in meine Umhängetasche und verlasse das Impfzentrum.

Nun … natürlich ist dieses Gespräch rein fiktiv und hat sich so auch nicht zugetragen. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass es nirgendwo ein ähnliches Gespräch gab. Freilich vermag ich aber auch nicht zu sagen, wie andere Ärzte auf solche Fragen reagieren würden. Ich glaube auch, dass mir einige andere Ärzte aufmerksam zuhören und mit mir ein sachliches Gespräch führen würden. Der geneigte Leser wird jetzt vielleicht die Frage stellen, was ich noch so gefragt hätte, wenn das Aufklärungsgespräch nicht so ein abruptes Ende genommen hätte. Und so werde ich nachfolgend  – u.a. aus der Sicht von betroffenen Patientengruppen – zu den Angaben in den Produktinformationen die richtigen Fragen formulieren. Ich steige in die jeweilige Thematik mit dem betreffenden Auszug aus der Produktinfo ein …

Patient der an Thrombozytopenie oder Gerinnungsstörung leidet:
“Ich habe eine Thrombozytopenie / Gerinnungsstörung und werde mit XXX behandelt. Laut Produktinfo für die Impfstoffe Comirnaty oder Spikevax sollte der Impfstoff bei einer solchen Erkrankung mit Vorsicht verabreicht werden. Im Aufklärungsmerkblatt habe ich dazu nichts gefunden. Die Erkrankung wird aber auf dem Anamnesebogen abgefragt. Wie stellen Sie sich diese Vorsicht bei der Verabreichung vor? Wäre es nicht besser, von der Impfung ganz abzusehen?”

Patient der an Immunschwäche leidet bzw. mit Immunsupressiva behandelt wird:
“Ich habe eine Immunschwäche / werde auf Grund meiner XXX Erkrankung mit Immunsupressiva behandelt. Laut Produktinfo für die Impfstoffe Comirnaty oder Spikevax wurde die Wirksamkeit und Sicherheit des Impfstoffes im Hinblick auf Personen mit Immunschwäche / die mit Immunsupressiva behandelt werden, nicht bewertet bzw. nicht untersucht. Sollte bei einer solchen Informationslücke nicht von der Impfung abgesehen werden?”  

Herr Doktor, ich habe in der Produktinfo für die Impfstoffe Comirnaty oder Spikevax gelesen, dass die Dauer der Schutzwirkung des Impfstoffs nicht bekannt ist, da sie noch in laufenden Studien ermittelt wird. Laut Aufklärungsmerkblatt empfieht die STIKO allen Personen ab 12 Jahren eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff in einem Abstand von mindestens 3 Monaten zur letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung. Das bedeutet doch, dass entweder die Aussage in der Produktinfo falsch ist oder aber die Empfehlung der STIKO. Wenn die Wirkung der Grundimmunisierung zeitlich so begrenzt ist, dass bereits nach so kurzer Zeit erneut geimpft werden muss, dann ist doch der Sinn dieser Impfung, nämlich einen langen Schutz vor der Krankheit zu erreichen, fraglich! In den Medien wird ja bereits über die nächsten Auffrischungsimpfungen gesprochen. Was sagen Sie dazu?”

Patient mit Bluthochdruck:
“Herr Doktor, ich leide unter Bluthochdruck und nehme nach Verschreibung meines Hausarztes regelmäßig XXX ein. Nun habe ich in der Produktinfo für die Impfstoffe Comirnaty oder Spikevax gelesen, dass keine Studien zur Erfassung von Wechselwirlungen mit anderen Arzneimitteln durchgeführt worden sind. In dem Aufklärungsmerkblatt steht auch nichts dazu. Darf ich ohne ausreichende Erkenntnisse über die möglichen Wechselwirkungen überhaupt mit Comirnaty / Spikevax geimpft werden?”

Schwangere Patientin:
“Frau Doktor, ich bin in der 27. Schwangerschaftswoche. Ich habe in der Produktinfo für die Impfstoffe Comirnaty oder Spikevax gelesen, dass nur begrenzte Erfahrungen mit der Anwendung der mRNA-Impfstoffe bei Schwangeren vorliegen. Es wird auf tierexperimentelle Versuche verwiesen, die keine Hinweise auf direkte oder indirekte schädliche Wirkungen in Bezug auf Schwangerschaft, embryonale/fötale Entwicklung, Geburt oder postnatale Entwicklung ergeben hätten. Zu den weiteren Einzelheiten verweist man auf den Abschnitt 5.3, wo Versuche mit trächtigen Ratten angeführt werden. Laut Aufklärungsmerkblatt empfiehlt die STIKO Schwangeren eine Impfung mit Comirnaty ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel. Schwere Nebenwirkungen kämen laut aktueller Studienlage nach der Impfung in der Schwangerschaft nicht gehäuft vor. Wenn diese Studienlage nur auf Versuchen mit Ratten fußt, dann ist die Aussage der STIKO doch mit Vorsicht zu genießen. Wenn wiederum eine Studienlage mit Schwangeren gegeben ist, warum wird diese in den Produktinfos nicht erwähnt? Was sagen Sie dazu?”

“Herr Doktor, die Produktinfo für die Impfstoffe Comirnaty oder Spikevax führt zum Wirkmechanismus der mRNA-Impfstoffe aus, dass diese sowohl neutralisierende Antikörper, als auch zelluläre Immunantworten gegendas Spike (S)-Antigen auslösen würden, was zum Schutz gegen COVID-19 beitragen könne. Aus der Formulierung ‘beitragen kann’ entnehme ich jedoch, dass dies jedoch keineswegs feststeht, sondern nur die Möglichkeit besteht. Wie bewerten Sie diese Angabe?”

“Herr Doktor, ich habe in der Produktinfo für die Impfstoffe Comirnaty oder Spikevax gelesen, dass bei der Prüfung der Toxizität der mRNA-Impfstoffe nur auf nichtklinische Daten zurückgegriffen wurde. Meines Wissens bedeutet das, dass zur Toxizität keinerlei Prüfungen am Menschen durchgeführt worden sind und diese Prüfungen vielmehr über Tierversuche oder mit Zellgewebetests erfolgten. Wie kann man daraus aber ableiten, dass sich keine besondere Gefahr für den Menschen zeige?”

“Herr Doktor, in der Produktinfo für die Impfstoffe Comirnaty oder Spikevax steht, dass zur Genotoxizität und zur Karzinogenität der mRNA-Impfstoffe keinerlei Studien durchgeführt wurden. Weiter steht dort, dass nicht erwartet werde dass die Bestandteile der Impfstoffe, nämlich die Lipide und die mRNA, ein genotoxisches Potential hätten. Im Informationsmerkblatt gibt es dazu keinerlei Informationen. Wie kann man aber etwas nicht erwarten, wenn man es nicht untersucht hat? Immerhin geht es um mögliche Erbschädigungen in der DNA oder um krebserregende Wirkungen. Was sagen Sie dazu?”  

“Herr Doktor, eine letzte Frage noch … in der Produktinfo für die Impfstoffe Comirnaty oder Spikevax steht, dass die Zulassungsinhaber einen endgültigen klinischen Studienbericht für eine randomisierte, placebokontrollierte, beobachterblinde Studie bei der EMA vorzulegen habe, um die Wirksamkeit und Sicherheit von Comirnaty bzw. Spikevax zu bestätigen. Die Firma BioNTech hat hierzu sogar noch bis Juli 2024 Zeit! Bedeutet das nicht, dass sich die mRNA-Impfstoffe immer noch in einer Versuchsphase befinden und alle Impflinge de facto Teilnehmer an diesem Versuch sind? Klären Sie die Patienten eigentlich über diesen Versuchscharakter der Impfung auf?”

Ich muss zugeben, es sind eine Menge Fragen geworden. Sie stellen sich aber, wenn man die Angaben in den Produktinfos mal näher unter die Lupe nimmt. Es ist juristisch schon bedeutsam, welche Angaben zu welchen Themen gemacht wurden. Wenn also angegeben wird, dass zu einem bestimmten Themenfeld keine Studien bzw. Untersuchungen vorgenommen worden sind, so ist jede mRNA-Impfung eines Menschen, der durch seine Vorerkrankungen Gegenanzeigen auslösen sollte, ein einzigartiger medizinischer Blindflug, der haftungsrechtliche Folgen auslösen könnte. Bei der Entscheidung, ob man seine Einwilligung zur Injektion erteilt, sollten Eile und Druck auf keinen Fall eine gründliche Aufklärung und das Stellen der richtigen Fragen verhindern. Der Impfarzt, der dafür kein Verständnis hat und den Patienten zu einer schnellen Entscheidung drängt, handelt verantwortungslos. Schlussendlich sollte nämlich bei der Corona-Impfung dasselbe gelten, wie wir es jeden Tag in der Werbung für Arzneimittel zu hören bekommen …

“Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker!”

Nachtrag vom 25.01.2022 (00:23 Uhr)

Wie wichtig die korrekte Verfahrensweise zur Erforschung und Anwendung eines nur bedingt zugelassenen Arzneimittels (dazu zählen die sog. Corona-Impfstoffe) und wie hoch die Verantwortung der Ärzteschaft ist, zeigt sich im Nachhinein an den betroffenen Menschen, die sich im Vertrauen auf die Sicherheit und in Unkenntnis der genauen Kontraindikationen und fehlenden Daten die mRNA- und Vektor-Impfstoffe haben injizieren lassen; bei denen nunmehr gesundheitliche Beeinträchtigungen bis hin zu einer lebensgefährlichen Erkrankung auftraten. Einer dieser Betroffenen ist Rolf Merk, Volljurist und Vorsitzender des Stadtrechtsausschusses der Stadt Mainz. Er schreibt in seinem Artikel „Seit meiner Impfung ist nichts mehr wie es war“ in der Berliner Zeitung vom 24.01.2022 über seinen Leidensweg nach der zweiten Impfung mit BioNTech (gemeint ist der Impfstoff Comirnaty, dessen Produkeigenschaften ich oben analysiert habe).

“Seitdem ich gegen Corona geimpft wurde, ist nichts mehr wie es war. Wenige Tage nach der zweiten Impfung  mit Biontech begannen die Probleme. Muskel- und Gelenkschmerzen, Taubheitsgefühle in Armen und Händen, starke Erschöpfung und dauerhafte Kopfschmerzen. Nachdem die Beschwerden nicht besser wurden, suchte ich nach vier Wochen einen Neurologen auf. Das ist eine überschießende Immunantwort, das geht vorbei, da müssen Sie einfach abwarten, sagte der Neurologe. Kurz darauf erlitt ich einen ischämischen Schlaganfall. Und ich werde den Rettungssanitätern und dem Limburger Krankenhaus ewig dafür dankbar sein, dass ich aufgrund ihrer schnellen und professionellen Hilfe überlebt habe.

Nach meiner Entlassung aus dem Krankenhaus habe ich viele Ärzte aufgesucht. Da ich natürlich wissen wollte, was mit meinem Körper seit der Impfung passiert ist. Wie das alles geschehen konnte. Ich war überzeugt davon, für die Medizin ein spannender Fall zu sein, der im besten Falle die Wissenschaft weiterbringt – ach, wie naiv ich war! Meine Geschichte hat nicht nur (fast) keinen Arzt interessiert. Nein, ich wurde nicht einmal ernstgenommen. Misstrauen, Unverständnis und Langeweile sah ich in den Gesichtern der Ärzte, von denen ich mir so viel erhofft hatte. Und auch die Reaktion von Freunden und Bekannten war oft ernüchternd. Als habe man durch auf die Impfung zurückzuführende Beschwerden ein Tabu gebrochen, etwas Heiliges in Frage gestellt. Einen gesellschaftlichen Verrat begangen. Und dann erst verstand ich den Satz eines Bekannten, der ebenfalls schwere Nebenwirkungen erlitt: Erst verlierst Du Deine Gesundheit und dann Deine Würde.”

Ein FB-Freund schrieb folgendes in einem Kommentar zu einer meiner aus den Produktinformationen der Corona-Impfstoffe vorgenommenen Analysen:
“Vollkommen richtig was Du da postest. Ich bin selbst betroffen von den Impfschäden. 2 Wochen nach der 2ten Impfung, hatte ich plötzlich im Sport einen Leistungsabfall, den ich mir nicht erklären konnte. Eine Woche später war es bereits so schlimm, das ich keiner Treppe mehr hoch kam ohne stehenbleiben zu müssen. Der Kardiologe stellte dann fest: Massive Myocarditis infolge der Impfung. Seit dieser Zeit habe ich immer wieder Atemnot oder Luftprobleme. Es ist in der Tat so, dass das ein ganz gewaltiges Teufelszeug ist, was die uns da gespritzt haben. Und das schlimmste dabei, man kann keinen zum Regress verklagen.” 

Nun konnte ich ihm aber den Hinweis geben, dass seine Einverständniserklärungen gemäß § 630d BGB zur Impfung mit einem mRNA-Stoff möglicherweise unwirksam ist, wenn die Ausklärung gemäß § 630e BGB, die schon nach dem Gesetzeswortlaut sehr hohe Anforderungen zu erfüllen hat, unvollständig oder gar falsch war. Immerhin schreibt bereits das Gesetz dermaßen deutlich, was es unter einer solchen Aufklärung versteht:

“Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können.”

Ob diese Verpflichtung durch den Impfarzt oder einen von ihm beauftragten und dafür geeigneten Erfüllungsgehilfen beim sog. Bratwurst,- Drive-Inn oder Kirchenimpfen bei langen Warteschlangen so erfüllt wurde, darf stark bezweifelt werden!

PS: Schlussendlich wird sich keiner rausreden können, denn was ich als “Otto-Normal-Internetnutzer” in wenigen Minuten bei der EMA aufrufen, herunterladen und danach in Ruhe gründlich analysieren konnte, muss auch jedem Mediziner, der die experimentellen Corona-Impfstoffe injiziert, “einfallen”. Man kann der EMA in Sachen Informationsfülle nicht mal einen Vorwurf machen! Es sind alles höchst offizielle Dokumente und wenn man sich die Zeit nimmt, bekommt man die nötigen Informationen, die einen sehr schnell zu der Entscheidung kommen lassen sollten, von einer solchen Impfung Abstand zu nehmen, es sei denn, man möchte unbedingt Teilnehmer des medizinischen Versuchs zur Erprobung dieser Gen-Techniken werden. Und sollten die Entscheidungsträger der Politik weiterhin eine Impfpflicht auf die Agenda setzen, muss ich wiederholt auf gegenstehendes Völker- und Verfassungsrecht verweisen. Auf dieses kann sich übrigens jeder berufen:

Art. 3 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2010/C 83/02)
„Recht auf Unversehrtheit
1.     Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.
2.     Im Rahmen der  Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden:
      a.  die freie Einwilligung des Betroffenen nach vorheriger Aufklärung entsprechend den gesetzlich festgelegten
Einzelheiten … “

Art. 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR)
„Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.“

Art. 25 GG
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Rechtlicher Hinweis:
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11 Kommentare

  1. Ich bin juristischer Laie, habe mir die EMA-Produktinformationen von Anfang an mehrmals durchgelesen und freue mich, hier in so kompakter Form, die richtigen Fragen zu lesen. Für mich ist es unfassbar, wie verharmlosend in der Öffentlichkeit, insbesondere bei Medizinern, mit diesen wichtigen Fragestellungen umgegangen wird und somit ganze Gesellschaften einem unermesslichen gesundheitlichen Risiko ausgesetzt werden, und das bei einer Krankheit, die vergleichsweise nur wenige ernsthaft gefährdet.

    1. Leider haben nur Wenige – im Gegensatz zu Ihnen – die Zulassungsstudie zu Comirnaty gelesen.Stattdessen haben sie an die hochtrabenden (Werbe-)Versprechen der Hersteller geglaubt und vertraut.

  2. Es ist bedauerliche Realität, dass sich der größte teil der Ärzteschaft, deren Standesorganisationen und die Mitglieder spezifischer Kommissionen von einem Juristen sagen lassen müssen, was ihre Aufgaben und ihre medizinischen, ethischen und juristisch bindenden Pflichten sind. Geradezu zynisch ist es, dass sie das alles gar nicht interessiert.

    1. Leider mischen die Institutionen bei der “Verklaerung” der Praeparate munter mit und selbst Kammern und KVen versenden an ihre Mitglieder Aufforderungen sich ausschließlich positiv zu den Impfungen zu äußern.

  3. Wenn man das oben genannte und auch die Beschlüsse der EMA zur bedingten Zulassung genau durcharbeitet, kommt man zu dem Schluß das der offizelle Aufklärungsbogen und die Einwilligungserklärung nicht der EU Verordnung, auf deren Basis die bedingte Zulassung erteilt wurde den Anforderungen der Verordnung noch dem Inhalt des Beschlusses angemessen sind. Vielmehr muß das RKI und auch das PEI gezwungen werden die Fehlinformationen zu unterlassen und gemäß der EU Verodnung in einem Aufklärungsbogen auf das oben genannte und vieles mehr explizit hinzuweisen. Weiterführend ist in den Beschlüssen der EMA ersichtlich ( Corminaty und Spikevax) das Risikogruppen wie z.B. chronische Kranke ( Diabetes und Co.) gar nicht an den Zulassungsstudien teilgenommen haben und im Risk Management Plan (Anhang zu den EMA Beschlüssen) keine Daten zu diesen Gruppen vorliegen. Die Gruppe der Chronisch Kranken wird aber explizit als unbedingt zu behandeln genannt obwohl es für diese Gruppe keine Studien gibt. Unterlassungsklagen hätte es schon längst von den Oppositionen geben können. Im Moment sieht man ein total Versagen der Judikative und leider auch der Exikutive. Das bedeutet wohl das es eine Gewaltenteilung nicht mehr gibt und wir von einer Poliitik (Legislative) der Willkür ausgehen müssen. Vielleicht ist der Willkür auch eine Agenda vorgeschaltet, denn ich mag nicht glauben das unsere Legislative derart an Intelegenzmangel leidet. Vielen Dank

  4. @Svenwilli Wir hatten noch nie eine echte Gewaltenteilung, da das Justizministerium in der Exekutive angesiedelt ist. Daraus rekrutieren die seltsamen juristischen “Enthaltsamkeiten” und/oder Verirrungen, insbesondere des BVerfG, aber auch anderer oberen Gerichte.

  5. Ich bin pensionierte Chemie- und Biologie-Lehrerin. Ich habe noch mehr Fragen, die ich an sämtliche Behörden, auch über fragdenstaat.de gerichtet habe. Die einzige Antwort bekam ich von der Gesundheitsbehörde, als ich mich über die Folgen der Verwendung der Pseudouridine erkundigte: „Das ist uns nicht bekannt. Fragen Sie beim PEI nach.“ Na toll, so eine wichtige Frage hat sich das Gesundheitsamt noch nicht gestellt und das PEI antwortet nicht. Ich soll mich also impfen lassen und eine derart stümperhafte Aufklärung unterschreiben? Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur einrichtungsbezogen Impfpflicht festgestellt, dass ich diese Freiheit habe. Ich muss dann nur die Konsequenzen tragen. In meinem Fall die Ausgrenzung aus der gesellschaftlichen Teilhabe und der Verlust meines bescheidenen Wohlstands im Alter, wenn die Impfpflicht ab 60 durchgewunken wird. Das ist Nötigung!

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