Trotz Verbot durch Völkerrecht: MdB wollen per Gesetz Corona-Genimpfung zwangsweise durchsetzen

Bildquelle: Pixabay.com – Bild wurde bearbeitet

Also doch! In verschiedenen europäischen Staaten hat man sämtliche Corona-Maßnahmen zwischenzeitlich aufgehoben (siehe Dänemark, Schweiz und Großbritannien) und verzichtet daher in Folge auf Maßnahmen wie Zwangsimpfungen und digitale Impf- und Genesenenpässe. In Deutschland (neben Österreich) fährt man mit einem Kurs der zwangsweisen Gängelung der Bevölkerung weiter, nachdem man monatelang mit 2G-Regelungen Ungeimpfte vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen hatte. Was hier gespielt wird, ist völlig unverständlich. Die folgenden MdB haben per 03.03.2022 einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes eingebracht um impfunwillige oder impfmüde Bürger doch noch zur Injektion (oder Wiederholung derselben) einer der nur bedingt zugelassenen Corona-Gen-Stoffe zu zwingen:

Heike Baehrens, Dr. Janosch Dahmen, Katrin Helling-Plahr, Dagmar Schmidt (Wetzlar), Dr. Till Steffen, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Dirk Wiese, Sanae Abdi, Stephanie Aeffner, Reem Alabali-Radovan, Dagmar Andres, Niels Annen, Andreas Audretsch, Lisa Badum, Annalena Baerbock, Ulrike Bahr, Daniel Baldy, Karl Bär, Nezahat Baradari, Katharina Beck, Dr. Holger Becker, Jürgen Berghahn, Bengt Bergt, Jakob Blankenburg, Dr. Franziska Brantner, Leni Breymaier, Agnieszka Brugger, Frank Bsirske, Isabel Cademartori Dujisin, Dr. Lars Castellucci, Dr. Anna Christmann, Jürgen Coße, Bernhard Daldrup, Ekin Deligöz, Hakan Demir, Dr. Sandra Detzer, Martin Diedenhofen, Jan Dieren, Sabine Dittmar, Anke Domscheit-Berg, Felix Döring, Katharina Dröge, Falko Droßmann, Deborah Düring, Axel Echeverria, Sonja Eichwede, Marcel Emmerich, Heike Engelhardt, Dr. Wiebke Esdar, Saskia Esken, Yasmin Fahimi, Emilia Fester, Sebastian Fiedler, Dr. Edgar Franke, Schahina Gambir, Manuel Gava, Kai Gehring, Stefan Gelbhaar, Martin Gerster, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Angelika Glöckner, Katrin Göring-Eckardt, Dr. Armin Grau, Timon Gremmels, Kerstin Griese, Uli Grötsch, Erhard Grundl, Dr. Robert Habeck, Bettina Hagedorn, Rita Hagl-Kehl, Britta Haßelmann, Hubertus Heil (Peine), Frauke Heiligenstadt, Linda Heitmann, Kathrin Henneberger, Anke Hennig, Nadine Heselhaus, Dr. Anton Hofreiter, Bruno Hönel, Jasmina Hostert, Verena Hubertz, Frank Junge, Josip Juratovic, Oliver Kaczmarek, Elisabeth Kaiser, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Macit Karaahmetoǧlu, Carlos Kasper, Anna Kassautzki, Gabriele Katzmarek, Rainer Johannes Keller, Michael Kellner, Dr. Franziska Kersten, Misbah Khan, Sven-Christian Kindler, Helmut Kleebank, Maria Klein-Schmeink, Lars Klingbeil, Annika Klose, Tim Klüssendorf, Dr. Bärbel Kofler, Chantal Kopf, Anette Kramme, Dunja Kreiser, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Renate Künast, Ricarda Lang, Dr. Karl Lauterbach, Sven Lehmann, Sylvia Lehmann, Kevin Leiser, Steffi Lemke, Esra Limbacher, Helge Lindh, Dr. Tobias Lindner, Denise Loop, Bettina Lugk, Dr. Anna Lührmann, Dr. Tanja Machalet, Erik Malottki, Kaweh Mansoori, Dr. Zanda Martens, Dorothee Martin, Parsa Marvi, Katja Mast, Zoe Mayer, Andreas Mehltretter, Takis Mehmet Ali, Susanne Menge, Robin Mesarosch, Matthias David Mieves, Dr. Irene Mihalic, Boris Mijatović, Susanne Mittag, Cornelia Möhring, Falko Mohrs, Claudia Moll, Siemtje Möller, Detlef Müller (Chemnitz), Michael Müller, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Rolf Mützenich, Sara Nanni, Rasha Nasr, Brian Nickholz, Dietmar Nietan, Omid Nouripour, Jörg Nürnberger, Lennard Oehl, Josephine Ortleb, Karoline Otte, Mahmut Özdemir (Duisburg), Dr. Christos Pantazis, Mathias Papendieck, Natalie Pawlik, Jens Peick, Dr. Andreas Philippi, Jan Plobner, Sabine Poschmann, Achim Post (Minden), Dr. Anja Reinalter, Martina Renner, Ye-One Rhie, Andreas Rimkus, Sönke Rix, Dennis Rohde, Sebastian Roloff, Dr. Martin Rosemann, Jessica Rosenthal, Claudia Roth (Augsburg), Michael Roth (Heringen), Tina Rudolph, Bernd Rützel, Sarah Ryglewski, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Axel Schäfer (Bochum), Ingo Schäfer, Jamila Schäfer, Dr. Sebastian Schäfer, Rebecca Schamber, Dr. Nina Scheer, Marianne Schieder, Udo Schiefner, Peggy Schierenbeck, Timo Schisanowski, Christoph Schmid, Dr. Nils Schmid, Stefan Schmidt, Uwe Schmidt, Carsten Schneider (Erfurt), Daniel Schneider, Olaf Scholz, Marlene Schönberger, Johannes Schraps, Christian Schreider, Christina-Johanne Schröder, Michael Schrodi, Svenja Schulze, Frank Schwabe, Stefan Schwartze, Rita Schwarzelühr-Sutter, Dr. Lina Seitzl, Melis Sekmen, Nyke Slawik, Nina Stahr, Dr. Ralf Stegner, Hanna Steinmüller, Nadja Sthamer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Ruppert Stüwe, Claudia Tausend, Markus Töns, Jürgen Trittin, Derya Türk-Nachbaur, Dr. Julia Verlinden, Kathrin Vogler, Robin Wagener, Dr. Carolin Wagner, Johannes Wagner, Beate Walter-Rosenheimer, Carmen Wegge, Melanie Wegling, Dr. Joe Weingarten, Saskia Weishaupt, Lena Werner, Bernd Westphal, Tina Winklmann, Gülistan Yüksel, Stefan Zierke, Dr. Jens Zimmermann, Armand Zorn, Katrin Zschau.

Zu lesen sind in dieser Auflistung auch die Namen der aktuellen Mitglieder der Bundesregierung wie Olaf Scholz, Annalena Baerbock, Karl Lauterbach, Lars Klingbeil und Robert Habeck. Sie und die anderen MdB, die diesen unsinnigen Gesetzesentwurf eingebracht haben, missachten damit eindeutig höherrangiges Völkerrecht und outen sich damit zugleich als Fakten-Ignoranten oder angesichts ihrer Versprechen vor der Bundestagswahl, es werde keine Impfpflicht geben, gar als Lügner.

Wie sich aus dem Gesetzesentwurf ergibt, soll die Durchsetzung der Vorlage eines Impfnachweises bei der zuständigen Behörde (mutmaßlich dem zuständigen Gesundheitsamt) mit einem Zwangsgeld (Siehe § 54c IfSG) erfolgen und kann weiterhin eine Nichtvorlage eines solchen Nachweises als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis 2.500 EUR (§ 73a verweist auf § 73 IfSG) belegt werden. Beide Sanktionen sind gerichtlich anfechtbar. Während bei einer entsprechenden Ordnungsverfügung der zuständigen Behörde (voraussichtlich das jeweilige Gesundheitsamt) mit dem etwa ein Zwangsgeld angedroht oder festgesetzt wird, der Gang zum Verwaltungsgericht eröffnet wird, nachdem ein Widerspruch von der Behörde zurückgewiesen wurde, ist gegen einen Bußgeldbescheid des Gesundheitsamtes der Einspruch als Rechtsmittel gegeben, der so dann vor dem zuständigen Amtsgericht analog eines Strafverfahrens zu verhandeln wäre. Egal was da kommen sollte – wenn dieses unsägliche Gesetz im Bundestag eine Mehrheit finden sollte – es wird bei Millionen Einwohnern (und Wählern) Unmut und Stress verursachen und das alles obwohl der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte einen solchen Zwang verbietet (siehe Art. 7) und dieses Verbot über Art. 25 GG unmittelbar als Bundesrecht gilt.
Was ist nun die Kernaussage, auf die ich mich berufe, um den Entwurfsverfassern einen Bruch des Völkerrechts und einen Verstoß gegen das Grundgesetz vorzuhalten? Erst einmal muss man den Charakter des Paktes über bürgerliche und politische Rechte als Völkerrechtsvorschrift betrachten, um die Brisanz des Verstoßes gegen das Völkerrecht zu erkennen. Laut Wikipedia garantiert der Pakt:
” … rechtsverbindlich die grundlegenden Menschenrechte, die auch als Menschenrechte der 1. Generation bezeichnet werden: das Recht auf Leben, das Verbot der Sklaverei und Zwangsarbeit, das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie das Recht auf die Teilnahme an allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen. Außerdem werden die Gleichberechtigung von Mann und Frau zugesichert. … Zusammen mit dem UN-Sozialpakt und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bildet er die grundlegenden Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen.”

Zur Bedeutung des Paktes im deutschen Recht:
“Gemäß Art. 19 Abs. 4 GG steht jedem, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, der Rechtsweg offen. Dies gilt nicht nur für Verletzungen der Grundrechte, sondern für alle in der deutschen Rechtsordnung geschützten Rechte. Somit erfasst die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG auch Fälle, in denen der Staat unmittelbar wirksame internationale Menschenrechtsnormen verletzt, die gemäß Art. 59 Abs. 2 GG bzw. Art. 25 GG (Völkerrechtsklausel) Bestandteil des innerstaatlichen Rechts sind. Der deutsche Rechtsanwender ist über Art. 20 Abs. 3 GG („die Rechtsprechung ist an Gesetz und Recht gebunden“) an die transformierten Vorschriften des Völkerrechts gebunden.”

Soweit ist also klargestellt, dass man sich nicht einfach mit einem anderslautenden nationalen Gesetz gegen die Regelungen des IPbpR stellen kann. Der Kern meines Vorhaltes bezieht sich auf folgende Vorschrift des IPbpR:
“Art. 7
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.”

Die hier bezüglich des avisierten Impfzwangs relevanten Teile der Vorschrift habe ich fettgedruckt hervorgehoben.

Nun wird so mancher einwenden, dass diese ach so tollen “Impfstoffe” zugelassen sind es sich also gar nicht um einen medizinischen Versuch handeln kann. Dazu sage ich: Es ist eine bedingte Zulassung, also keine ordentliche Zulassung, die nach Ablauf aller klinischen Studien in einer angemessenen Zeitschiene erteilt wurde! Wenn jetzt jemand einwendet, dass dies Unsinn sei, so werde ich nachfolgend den Beweis führen, dass dieses Spike-Protein-Nano-Lipid-Gen-Zeug de facto mitten in einer Versuchsphase auf die Bevölkerung losgelassen wurde! Zunächst einmal stelle ich nachfolgend einen Beitrag des ZDF ein. Wenn man die Sicherheit der neuartigen mRNA-Impfstoffe gegen die Erkrankung an COVID-19 betrachtet, muss man nämlich einen Rückblick auf den November 2020 vornehmen. Dort erläuterte am 20.11.2020 der Virologe von der Uni Marburg, Prof. Dr. Stephan Becker, im heute-Journal, dass eine Notfallzulassung gegeben sein werde und die Wissenschaftler noch nicht über alle Daten verfügen würden, die man dann aber nach Beginn der Impfungen sammeln werde. Dies ergibt sich aus dem Video der Nachrichtensendung. Bitte schaut euch das an, dann versteht ihr, was ich meine:

Dieses Interview beweist sehr anschaulich, dass eben noch nicht alle klinischen Studienphasen abgeschlossen sind und diese Verfahrensweise mithin einen medizinischen Versuch an der breiten Bevölkerung darstellt. Eben dieses sollte bei einem ordentlichen Zulassungsverfahren ausgeschlossen sein.
Kommen wir aber zunächst zu der Frage: Was ist ein medizinischer Versuch?
Wikipedia beschreibt einen medizinischen Versuch unter dem Eintrag Menschenversuch wie folgt:
“Bei der Zulassung neuer Medikamente spielen Menschenversuche in klinischen Studien eine wichtige Rolle. Dort stehen Tests an freiwilligen Menschen mit an letzter Stelle des Zulassungsprozesses, da Erkenntnisse von Tierversuchen nur begrenzt auf Menschen übertragbar sind. Medizinische Menschenversuche werden in unserer Gesellschaft an Freiwilligen durchgeführt.

Bei Neuzulassungen von Arzneimitteln sind Menschenversuche zulässig und vorgeschrieben, bevor ein Medikament in größerem Maßstab auf dem allgemeinen pharmazeutischen Markt gehandelt werden darf.

Da bei einem Menschenversuch die Versuchsperson, ein Mensch, als Objekt betrachtet wird, handelt es sich nicht um einen wertfrei zu verwendenden wissenschaftlichen Begriff, sondern seine Verwendung muss im gesellschaftlichen, speziell strafrechtlichen, ethischen und historischen Kontext betrachtet werden. Ethisch und rechtlich anerkannt wird im Allgemeinen ein Menschenversuch, wenn die einsichtsfähige Versuchsperson dem Experiment freiwillig zustimmt und umfassend über mögliche Folgen aufgeklärt wurde. Jedoch ist dies nur eine erste, keineswegs hinreichende Voraussetzung (siehe Sittenwidrigkeit).

Menschenversuche werden allgemein als für den medizinischen Fortschritt notwendig erachtet. So werden beispielsweise im Fachgebiet Infektiologie experimentelle Infektionen von Freiwilligen mit Influenza-Viren und Plasmodien zur Entwicklung von Medikamenten und Impfstoffen gegen Virus-Grippe und Malaria durchgeführt.”

Es ist also festzuhalten, dass nur einsichtsfähige Personen an einem medizinischen Versuch = Menschenversuch teilnehmen dürfen und sie nach umfassender Aufklärung über mögliche Folgen freiwillig zugestimmt haben.

Nun komme ich zur Herleitung, warum die Verabreichung der bedingt zugelassenen Corona-Impfstoffe als medizinischer Versuch einzustufen ist.

Ich habe das Fachbuch von Clemens Arvay “Corona-Impfstoffe: Rettung oder Risiko” gelesen, worin die Verkürzung der üblichen Testphasen durch eine sog. Teleskopierung wie auch die Gentechniken selbst genau beschrieben werden. Wie er ausführt, werden in einem ordentlichen Zulassungsverfahren eines Arzneimittels, darunter zählen Impfstoffe, vier Phasen an Studien vorausgesetzt, um schlussendlich ein solches zuzulassen. Diese Phasen sind:
a) Präklinische Phase – der Impfstoff wird im Labor in Zellkulturen getestet, so dann erfolgt ein Tierversuch mit Primaten.
b) Klinische Phase I – hier wird der neue Impfstoff erstmals an einer geringen Anzahl von Personen (unter 100) getestet. Es soll geklärt werden, ob der Impfstoff ins Zielgewebe gelangt und sich dort erwartungsgemäß verhält.
c) Klinische Phase II – hier wird der Impfstoff an einer größeren Zahl von Personen (unter 1.000) getestet. Es wird erforscht, wie wirksam verschiedene Dosierungen sind und welche am besten geeignet sind, um den gewünschten Erfolg zu erzielen.
d) Klinische Phase III – hier wird der Impfstoff an mehreren tausend Personen getestet. Die Phase III dauert mindestens zwei Jahre – oft nimmt sie vier Jahre in Anspruch. Für die Impfstoffsicherheit ist sie von zentraler Bedeutung, da hier erst auf Grund einer hohen Teilnehmerzahl eine ausreichende Datengrundlage zur Bewertung der Risiken und der Wirksamkeit der Impfung möglich ist.

Danach, wenn alle vorherigen Phasen mit vertretbaren Ergebnissen zum Risiko und der Wirksamkeit des Impfstoffes durchlaufen wurden, geht es in die Klinische Phase IV, wo der Impfstoff zur massenhaften Anwendung kommt.

In einem normalen Zulassungsverfahren vergehen fünf bis zehn Jahre, bevor die Phase IV anfängt.

Wir alle wissen, wie schnell die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson&Johnson nach der ersten Ankündigung im Frühjahr 2020 in die Massenanwendung  kamen. Die letztgenannten spielen in DE keine Rolle mehr, da nach diversen bekanntgewordenen Fehlwirkungen derselben unter den Impflingen die weitere Verimpfung verringert bzw. eingestellt wurde.

Aber auch bei BioNTech mit Cormirnaty und Moderna mit Spikevax zeigten sich nach der Einführung der Impfstoffe in die Massenverimpfung, welche mitten in einer nicht abgeschlossenen und erschöpfend ausgewerteten Phase III erfolgten (siehe dazu die Produktinfos von Comirnaty und Spikevax) im Zuge der Impfkampagne im Jahre 2021 unerwünschte Effekte und Nebenwirkungen. Diese waren beim Start der Kampagne offenbar nicht bekannt (was eben passiert, wenn man keine erschöpfend ordentlichen klinischen Studien durchführt). Plötzlich tauchen nämlich bei Comirnaty und Spikevax Gegenanzeigen zu erhöhten Risiken auf, auf Grund der Impfung an Myokarditis bzw. Perikarditis zu erkranken. Nachfolgend ist die Erweiterung der Gegenanzeigen gut durch die Gegenüberstellung der jeweiligen Fassungen der Produktinformationen (dargestellt in Auszügen) zu erkennen (zur besseren Lesbarkeit bitte auf die bildliche Darstellung klicken):

Das gleiche Ergebnis bei Spikevax ist hier aufrufbar!

Es ist also ganz simpel festzustellen, dass bei im Zuge der mit der Massenverimpfung der o.g. mRNA-Impfstoffe innerhalb einer faktischen Klinischen Versuchsphase III gewonnenen Erfahrungen festgestellt wurde, dass durch selbige schwere Herzkrankheiten verursacht werden können und verursacht wurden. Es stellt sich die Frage, wieviele Impflinge mit bekannten und unbekannten Herzkrankheiten ohne vorherige Konsultation eines Kardiologen mit Comirnaty oder Spikevax geimpft wurden und hiernach schwer erkrankten bzw. zu Tode kamen. Als bekanntes “Phänomen” tauchen ja in den Medien immer wieder Berichte über Hochleistungssportler auf, die mitten in einem Spiel oder bei einem Wettkampf plötzlich umfallen und mit dem Rettungswagen in eine Klinik gebracht werden mussten soweit es nicht bereits zu spät war. Dass das etwas mit der Impfung zu tun haben könnte, wird in den seltensten Fällen in einen Zusammenhang gebracht.

Betrachtet man das aktuelle Aufklärungsmerkblatt des RKI zu den mRNA-Impfstoffen, so fällt auf, dass auch dort die Informationen über die Möglichkeit der Erkrankung an Myokarditis bzw. Perikarditis erst im Nachhinein eingefügt wurden. Das frühere Aufklärungsmerkblatt mit dem Stand 01.04.2021 erwähnt diese Gefahr nämlich mit keinem Wort.

Keines der von der EMA bedingt zugelassenen “Impfstoffe” hat alle klinischen Testphasen in der normalerweise anzusetzenden Zeitschiene (abschließend) durchlaufen. Dies ergibt sich aus den Produktinformationen zu den Corona-Impfstoffen, die bei der EMA aufrufbar sind. Nicht anders ist nämlich die Auflage der EMA gegenüber den Herstellern zu erklären, dass ” … die Zulassungsinhaber einen endgültigen klinischen Studienbericht für eine randomisierte, placebokontrollierte, beobachterblinde Studie bei der EMA vorzulegen habe, um die Wirksamkeit und Sicherheit von Comirnaty bzw. Spikevax zu bestätigen.”

Beweis exemplarisch: Auszug aus der Produktinformation für Comirnaty

Es ist also festzuhalten, dass die Corona-Impfstoffe zur Impfung freigegeben wurden, obwohl die klinischen Phasen nicht beendet sind, vielmehr noch endgültige Ergebnisse der Studien bis längstens Juli 2024 (!) bei der Zulassungsbehörde EMA vorzulegen sind!

Verglichen mit der Zulassung eines neuen Automobils (Verbrenner oder E-Auto) wäre das in etwa so, als ob zwar bestimmte Chrashtests absolviert worden sind und das neue Modell nun durch Testfahrer des Herstellers unter den verschiedensten Bedingungen akribisch getestet werden müsste. Die Zulassungsbehörde möchte die endgültigen Testergebnisse zwar später noch vorgelegt bekommen, lässt aber das Modell gleichwohl bereits in diesem Stadium für den Straßenverkehr zu und der Autohersteller nutzt die Erkenntnisse aus der Verbraucherpraxis bei Unfällen, technischen Unklarheiten und technischen Ausfällen, um die Technik des Fahrzeuges anzupassen.

Faktisch wären also alle Verbraucher, die dieses neue E-Auto kaufen und fahren würden, obwohl noch umfangreiche Testfahrten beim Hersteller anstehen, selbst Testfahrer. Kann man sich sowas in der Verbraucherpraxis vorstellen? Verbraucherschützer würden Sturm laufen! Es wäre in der Tat unglaublich!

Weitere, eigentlich unglaubliche, Fakten ergeben sich aus den bei der EMA aufrufbaren Produktinformationen wie folgt:

1. Über die Dauer der Schutzwirkung der Impfstoffe ist nichts bekannt, da sie noch in laufenden klinischen Studien ermittelt wird.

2. Es wurden keine Studien zur Erfassung von Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln durchgeführt. Die gleichzeitige Verabreichung der aktuell verimpften Stoffe Cormirnaty, Spikevax oder Nuvaxovid mit anderen Impfstoffen (Ausnahme Nuvaxovid – bei  Grippeimpfstoffen) wurde nicht untersucht.
Beweis exemplarisch: Auszug aus der Produktinformation für Comirnaty

3. Die Impfstoffe unterliegen einer zusätzlichen Überwachung. Dies ermöglicht eine schnelle Identifizierung neuer Erkenntnisse über die Sicherheit.
Beweis exemplarisch: Auszug aus der Produktinformation für Comirnaty

4. Gegenanzeigen – Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der in Abschnitt 6.1 genannten sonstigen Bestandteile.
Anmerkung: Bei Cormirnaty und Spikevax sind sogenannte Nanolipide als neuartige Zusatzstoffe einzustufen, welche von verschiedenen Herstellern selbiger als nur zu Versuchszwecken bzw. nicht beim Menschen anzuwenden klassifiziert wurden. Bei Nuvaxovid ist das Adjuvans QS-21 Bestandteil des Impfstoffes, welcher von einem Hersteller ebenso als nur zu Versuchszwecken und nicht beim Menschen anzuwenden eingestuft wurde.
Beweis exemplarisch: Auszug aus der Produktinformation für Comirnaty

5. Die Wirksamkeit und Sicherheit des Impfstoffs wurde bei immungeschwächten Personen, einschließlich Personen unter einer Therapie mit Immunsuppressiva, nicht bewertet.
Beweis exemplarisch: Auszug aus der Produktinformation für Comirnaty

6. Es wurden weder Genotoxizitäts- noch Karzinogenitätsstudien durchgeführt. Es wird nicht erwartet, dass die Bestandteile des Impfstoffs (Lipide und mRNA) ein genotoxisches Potential haben.
Beweis exemplarisch: Auszug aus der Produktinformation für Comirnaty

Was auf Grund der vorstehenden Ausführungen also festzustellen ist: Bei der Verimpfung der von der EMA bedingt zugelassenen Corona-Impfstoffe handelt es sich um einen medizinischen Versuch, da viele Aspekte, wie die obigen Auszüge aus der Produktinformation von Corminaty belegen (die bei den anderen Corona-Impfstoffen fast gleichlautend sind), nicht untersucht worden sind! Die Corona-Impfstoffe wurden unter Anwendung der sog. Teleskopierung in maximal drei klinischen Phasen an Probanden erprobt (Comirnaty und Spikevax bei Beginn der Impfungen jeweils nur 2 Phasen und Nuvaxovid in 3 Phasen). Dabei ist zu beachten, dass die klinischen Phasen I, II und III (bei Novaxovid) in bestimmten Zeitabschnitten parallel verliefen, was bei einem normalen Zulassungsverfahren so nicht läuft, weil dort zunächst eine Phase beendet und auf Grundlage der Erkenntnisse der beendeten Phase die weiteren Phasen durchgeführt werden, was logischerweise zu einer langjährigen Entwicklung eines Impfstoffes von 5 bis 10 Jahren führt. Die Phase III wurde bei Comirnaty und Spikevax auf die Bevölkerung verlagert. Bei Nuvaxovid erfolgte eine vorschnelle Einleitung der Phase IV, ohne die üblichen Testphasen mit angemessenen Zeitschienen durchlaufen zu haben.

Die Langzeitwirkungen, Langzeitfehlwirkungen und Langzeitnebenwirkungen lassen sich demnach bei keinem der von der EMA bedingt zugelassenen Corona-Impfstoffe bestimmen.    

Das alles ist mithin als medizinischer Versuch einzustufen!

Für einen solchen ist nach Art. 7 Satz 2 IPbpR in jedem Falle die freiwillige Zustimmung des jeweils Betroffenen notwendig. Eine solche erlangt man jedoch nicht, wenn man die Vorlage eines Impfnachweises unter Androhung eines Zwangsgeldes oder eines Bußgeldes verlangt und damit den Betroffenen faktisch nötigt, sich dem medizinischen Versuch der Corona-Gen-Impfung zu unterwerfen! Was also sollte man sonst unter freiwilliger Zustimmung verstehen?

Also sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete, die diesen Gesetzesentwurf eingebracht haben: Dieses Machwerk verstößt grundlegend gegen das Völkerrecht und damit gegen das Grundgesetz!

Last not least möchte ich auf ein neueres Rechtsgutachten mit dem Titel “Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Impfpflicht gegen Covid- 19 aus arzneimittelrechtlicher Sicht” von Frau Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig vom 22.02.2022 verweisen. Darin belegt die Juristin, die unter anderem Fachbücher über das europäische Zulassungsverfahren von Arzneimitteln geschrieben hat, dass die EMA den Corona-Impfstoffherstellern diverse Auflagen erteilt hat, die bis heute nicht erfüllt wurden bzw. gar nicht mehr erfüllt werden können. Beispielsweise wurde, wie oben dargestellt, der Hersteller BioNTech für Comirnaty beauflagt, bis Juli 2024 einen endgültigen klinischen Studienbericht für eine randomisierte, placebokontrollierte, beobachterblinde Studie vorzulegen. Dies ist indes gar nicht mehr möglich, weil der Impfstoffhersteller die Placebogruppe durch das Angebot der Verimpfung des zu testenden Impfstoffes, das von dem überwiegenden Teil der Testpersonen angenommen wurde, mal eben de facto aufgelöst hat.

Auszug aus dem Rechtsgutachten “Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Impfpflicht gegen Covid- 19 aus arzneimittelrechtlicher Sicht” von Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig

Warum machen BioNTech und Pfizer so etwas? Haben sie vielleicht etwas zu verbergen, was mit der Nichtwirksamkeit und den Neben- und Fehlwirkungen der Corona-Gen-Impfstoffe zu tun haben könnte. Gleiches wurde übrigens bei Moderna festgestellt! Richtigerweise leitet Frau Dr. Röhrig daraus ab, dass die Verimpfung der nicht mehr gemäß der erteilten Auflagen der EMA hinsichtlich ihrer Sicherheit zu belegenden Corona-Impfstoffe sofort gestoppt werden müsste, was sich aus dem europäischen Zulassungsrecht für Arzneistoffe ergibt.

Also, sehr geehrte MdB, wissen Sie überhaupt, was Sie da tun?

Ich, der bis dato ungeimpfte Jurist, der trotz anderweitiger Prognosen von Herrn Spahn und Herrn Lauterbach bisher überlebt hat, werde mich mit allen mir zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln gegen diese avisierte Zwangsveränderung meines Körpers durch diese höchst riskante Gentherapie zur Wehr setzen. Ich habe genügend stichhaltige Beweise zusammengetragen. Bitte – die ihr euch ähnlichen zukünftigen Situationen ausgesetzt seht – verzagt nicht, denn es ist noch nicht aller Tage Abend!

Rechtlicher Hinweis:
Alle Abbildungen dienen lediglich der Berichterstattung und nicht der Verwertung im Sinne des Urheberrechtes. Alle in diesem Blog vorgenommenen Darstellungen geben meine persönliche Meinung wieder. Diese Meinungsäußerung ist vom Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland geschützt. Bei diesem Blog handelt es sich um einen rein privaten Blog.  

3 Kommentare

Kommentar verfassen