Fragen mit Fakten zu den Covid-19-Impfstoffen

Die Impfpflicht soll nach einem Gesetzentwurf von über 200 Bundestagsabgeordneten noch im März 2022 im Bundestag beschlossen werden. Frau Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig, Fachanwältin für Medizinrecht, hat in ihrem Telegramkanal ein Informationsschreiben veröffentlicht, in welchem den Entscheidungsträgern, sprich den Bundestagsabgeordneten, faktenbasierte Fragen zu den  COVID-19 Impfstoffen gestellt werden, die jegliche Überlegung, diesen ungeheuerlichen Verstoß gegen das Völkerrecht und das Grundgesetz zu beschließen, bereits im Keime ersticken sollte! In dem Informationsschreiben belegt die Juristin, die unter anderem Fachbücher über das europäische Zulassungsverfahren von Arzneimitteln geschrieben hat, dass die EMA den Corona-Impfstoffherstellern diverse Auflagen erteilt hat, die bis heute nicht erfüllt wurden bzw. gar nicht mehr erfüllt werden können. Sie verweist auf Unzulänglichkeiten und Fehlwirkungen der Corona-Impfstoffe und stellt daher berechtigte Fragen an die Mitglieder des Bundestages, ob diese auf der Basis dieser Faktenlage, eine Impfpflicht – mithin de facto einen Impfzwang – überhaupt beschließen können. Zur Veröffentlichung des Textes schreibt sie begleitend:

“Information für Bundestagsabgeordnete

Fragen und Fakten zu Covid-19-Injektionen, insbesondere mRNA basiert

Ich habe ein Informationsschreiben entworfen, mit dem in Form von Fragen Fakten insbesondere über die mRNA- Covid-19-Injektionen vermittelt werden. Mein Ziel ist es, den Bundestagsabgeordneten Fakten zu vermitteln, die ihnen möglicherweise nicht bewusst sind und sie anzuregen, vor der Debatte im Bundestag Informationen über die mRNA-Impfungen einzuholen.

Gerne kann das Schreiben verwendet werden, beispielsweise zur Übersendung an die Bundestagsabgeordneten des jeweiligen Wahlkreises. Vielleicht hilft das Schreiben ja, das Bewusstsein für die Tragweite der Abstimmung mit “Ja” oder “Nein” zu verdeutlichen.

!!Ich wünsche uns viel Erfolg!!
Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
Mein Kanal (https://t.me/RA_Roehrig)”

Nachfolgend gebe ich das Informationsschreiben vollständig wieder. Es belegt sehr eindeutig, dass alle Personen, die die Impfung der von der EMA zugelassenen COVID-19 Impfstoffe ablehnen, sehr gute Gründe haben, dies zu tun.

Wichtige Informationen für die mit der Einführung und/ oder Umsetzung einer Impfpflicht gegen Covid-19 Verantwortlichen – Fragen mit Fakten zu den Covid-19-Impfstoffen

Am 10. Dezember 2021 hat der Bundestag die Corona-Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen beschlossen. Am 17.3.2022 soll die Debatte im Bundestag über die Gesetzesvorschläge zur Impfpflicht geführt werden. Die freie Entscheidung darüber, welche Stoffe der jeweilige Mensch seinem Körper zuführt, das Recht auf körperliche Selbstbestimmung sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Leben soll in Bezug auf die Corona-Impfung abgeschafft werden.  

Von der Politik und den „lauten Stimmen“ der Öffentlichkeit wird nach wie vor behauptet, die Corona-Impfungen seien sicher und wirksam, sie seien zugelassen und ausreichend geprüft – schließlich habe man ja in Deutschland an über 50 Millionen menschlichen „Versuchskaninchen“ (Olaf Scholz) – mittlerweile sind es laut RKI Impfdashboard am 2.3.2022 62,8 Millionen (https://impfdashboard.de/)  – und auf der Welt an Milliarden Menschen in „Feldversuchen“ (Saskia Esken) die Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe getestet. Sicherlich schenken auch Sie diesen Äußerungen Glauben, sollte es doch Prinzip ehrenhafter Politik sein, über derartige lebenswichtige Dinge wahrheitsgemäße Aussagen zu treffen.

Auch die Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts über die Covid-19-Impfstoffe gibt unter den FAQ diese Information: „Die Anforderungen an die Unbedenklichkeit von COVID-19Impfstoffen sind die gleichen wie für jeden anderen Impfstoff in der EU und werden auch in der Pandemie nicht gesenkt.“ (https://web.archive.org/web/20220206223855/https://www.pei.de/DE/service/faq/faq-coronavirus-inhalt2.html)  

Bei der Entscheidung der Frage, ob mit gutem Gewissen ein Votum für eine Impfpflicht getroffen und ihre Durchsetzung vorgenommen werden kann, ist die Kenntnis einiger Fakten über die arzneimittelrechtlichen Aspekte einer Impfpflicht gegen Covid-19 unabdingbar. Welche wesentlichen Aspekte dies sind, ergibt sich aus der auf S. 2 beginnenden Fragenliste, die anhand der anschließenden Links abgearbeitet werden kann.

Auf diese Weise können sich die Verantwortlichen ihr eigenes Bild davon machen, ob nach ihrer persönlichen Meinung die Impfstoffe den regulären Vorschriften zum Nachweis der einwandfreien Qualität, Sicherheit und Unbedenklichkeit unterworfen wurden und ob die so viel beschworene Sicherheit der Impfstoffe und ihre umfangreiche Bewertung tatsächlich gegeben ist.

Fragen zu den Covid-19 Impfstoffen
Wussten Sie, dass …

1) die Covid-19-Impfstoffe dem Wortlaut der gesetzlichen Definition des Gentherapeutikums entsprechen und nur deshalb nicht die besonders strengen Anforderungen an dieses Produktgruppe erfüllen müssen, weil Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten ausdrücklich von dieser Definition ausgenommen werden? Anhang I Teil IV, Ziffer 2.1 der Richtlinie 2001/83/EG (S. 157 im Text)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02001L0083-20210526&from=EN 

Wussten Sie, dass …

2) die bedingten und damit vorläufigen Zulassungen für die Covid-19-Impfstoffe trotz unvollständiger Unterlagen zur Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe erteilt wurden und die Erfüllung der im Zulassungsbescheid formulierten Bedingungen, der sog. „Specific Obligations“ (SO) unabdingbar für die Aufrechterhaltung der bedingten Zulassungen ist? Art. 14 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 20a der Verordnung Nr. 726/2004/EG.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02004R0726-20220128

Wussten Sie, dass …

3) in Bezug auf Comirnaty  

a. die Zusammensetzung des fertigen Impfstoffes noch nicht eindeutig belegt war? – s. EMA Beurteilungsbericht Comirnaty, Besondere Bedingungen, S. 140, https://web.archive.org/web/20210928201522/https://www.ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/comirnaty-epar-public-assessment-report_en.pdf?_x_tr_sl=auto&_x_tr_tl=pl&_x_tr_hl=pl&_x_tr_pto=nui ;

b. sich im fertigen Impfstoff unterschiedliche Verunreinigungen befanden, zu denen der Zulassungsinhaber weitere Unterlagen einzureichen hat? – EMA Beurteilungsbericht Comirnaty S. 40, 137, 140 https://web.archive.org/web/20210928201522/https://www.ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/comirnaty-epar-public-assessment-report_en.pdf?_x_tr_sl=auto&_x_tr_tl=pl&_x_tr_hl=pl&_x_tr_pto=nui ;   

c. die besonderen Bedingungen der Zulassung ergeben, dass folgende Unterlagen nicht vollständig waren und ergänzt werden mussten, trotzdem aber das Arzneimittel millionenfach zur Anwendung kam und kommt … ? https://web.archive.org/web/20210928201522/https://www.ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/comirnaty-epar-public-assessment-report_en.pdf?_x_tr_sl=auto&_x_tr_tl=pl&_x_tr_hl=pl&_x_tr_pto=nui 

i. Unterlagen zur Charakterisierung des Wirkstoffes und des fertigen Impfstoffes (SO1);

ii. Unterlagen zur Sicherstellung der kontinuierlichen Qualität des Impfstoffes durch Vorlage von Analyseverfahren und genauen Beschreibungen der Eigenschaften des Wirkstoffes und des fertigen Impfstoffes (SO2);

iii. Validierungsunterlagen zur Sicherstellung des einheitlichen Herstellungsprozesses des Fertigproduktes (SO3);

iv. Unterlagen zur Bestätigung des Reinheitsprofils und umfangreicher Qualitätskontrolle einschließlich des Synthetisierungs- und Kontrollprozesses für die Herstellung der Hilfsstoffe ALC-0315 (SO4) und ALC-0159 (SO 5).

d. der Abschlussbericht der klinischen Studie Nr. C4591001 mit ca. 42.000 Teilnehmern bis Dezember 2023 einzureichen ist?  

Wussten Sie, dass …

4) zum Nachweis der Qualität von Comirnaty und Spikevax …

a. bei Comirnaty die 5 Hauptbedingungen in 29 Bedingungen zuzüglich 23 Empfehlungen für die zukünftige Qualitätsentwicklung unterteilt waren? Das ergibt 52 (!) Beanstandungen.
https://web.archive.org/web/20220305113733/https://www.ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/comirnaty-epar-public-assessment-report_en.pdf

b. bei Spikevax die 3 Hauptbedingungen in 34 Bedingungen zuzüglich 96 Empfehlungen für die zukünftige Qualitätsentwicklung unterteilt waren? Das ergibt 130 (!!) Beanstandungen.
https://web.archive.org/web/20220307041631/https://www.ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/spikevax-previously-covid-19-vaccine-moderna-epar-public-assessment-report_en.pdf

Wussten Sie, dass …

5) sowohl bei der klinischen Studie Nr. C4591001 von Pfizer als auch bei der klinischen Studie von Moderna die Placebo-Kontrollgruppe aufgelöst wurde, indem 98 % der Studienteilnehmer der Placebogruppe Anfang 2021 die Impfung verabreicht wurde  (https://www.npr.org/sections/health-shots/2021/02/19/969143015/long-termstudies-of-covid-19-vaccines-hurt-by-placebo-recipients-gettingimmuni?t=1640612231322; https://web.archive.org/web/20220123233429/https://www.ema.europa.eu/en/documents/variation-report/comirnaty-h-c-5735-r-0046-epar-assessment-report-renewal_en.pdf , hier S. 15) …

a. aufgrund der Abschaffung der Placebogruppe keine Kontrollgruppe für das Auftreten von Langzeitfolgen der Impfung mehr existiert?

b. aufgrund der Abschaffung der Placebogruppe Pfizer und Moderna die ihnen auferlegten Bedingungen in Bezug auf die Weiterführung der Studien (SO 6 bei Comirnaty,  https://web.archive.org/web/20220307201848/https://www.ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/comirnaty-epar-public-assessment-report_en.pdf , und SO 4 bei Spikevax https://web.archive.org/web/20220215070417/https://www.ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/spikevax-previously-covid-19-vaccine-moderna-epar-public-assessment-report_en.pdf ) nicht mehr erfüllen können?

c. gemäß Art. 20a S. 2 der Verordnung Nr. 726/2004/EG die Kommission in diesem Fall eine Entscheidung zur Änderung, zur Aussetzung oder zum Widerruf der Zulassung treffen müsste?

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02004R0726-20220128  

Wussten Sie, dass …

6) Impfstoffe, auch solche, die ohne abweichende Legaldefinition medizinisch als Gentherapeutika zu bewerten sind, kategorisch von den sehr strengen Auflagen für Gentherapeutika ausgeschlossen sind und dieser Ausschluss wissenschaftlich nicht begründet wurde und aus diesem Grund für die Impfstoffe …

a. keine Untersuchungen zur sog. sekundären Pharmakodynamik vorgenommen wurden, die die unerwünschten Effekte eines Wirkstoffs untersucht (EMA Beurteilungsbericht Comirnaty S. 45, Spikevax S. 43)?

b. keine Untersuchungen zur sog. Sicherheitspharmakologie vorgenommen wurden, die die Effekte des Wirkstoffs auf die lebenswichtigen Bereiche des zentralen Nervensystems, des kardiovaskulären und des respiratorische Systems untersucht (EMA Beurteilungsbericht Comirnaty S. 45, Spikevax S. 43)?

c. keine Untersuchungen zu Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln durchgeführt wurden (EMA Beurteilungsbericht Comirnaty S. 45, Spikevax S. 43)?

d. keine Untersuchungen zur Genotoxizität des Fertigarzneimittels (des fertigen Impfstoffes) durchgeführt wurden, mit denen geprüft worden wäre, ob die Impfstoffe Mutationen in einzelnen Genen oder Chromosomenschäden auslösen, um Vorhersagen auf eine mögliche krebsfördernde Wirkung oder vererbbare Effekte der Substanz machen zu können (EMA Beurteilungsbericht Comirnaty S. 50) ? Für Spikevax wurden derartige Studien für den Hilfsstoff SM-102, für Zika-mRNA und NPI luciferase mRNA vorgelegt, nicht aber für das Fertigarzneimittel (EMA Beurteilungsbericht Spikevax S. 44, 50 ff).

e. keine Untersuchungen zur Karzinogenität durchgeführt wurden, um das Risiko einer krebserregenden Wirkung ausschließen zu können (EMA Beurteilungsbericht Comirnaty S. 50, Spikevax S. 50), letzteres insbesondere aufgrund der mittlerweile nicht nur einmaligen, sondern dauerhaft geplanten Verabreichung von „Boostern“ zum Schutz der Bevölkerung erforderlich wäre?

f. keine Untersuchungen zur Ökotoxizität und Umweltrisiken durchgeführt wurden (E-PAR Comirnaty S. 51, Spikevax S. 51), im Rahmen derer die Auswirkungen auf die Umwelt durch Ausscheidung und zur Gefahr der Übertragung auf Dritte zu prüfen gewesen wären – wie dies bei Gentherapeutika vorgeschrieben ist, Anhang I Teil IV, Ziffer 4.2.2 b) der Richtlinie 2001/83/EG ?

https://web.archive.org/web/20220307201848/https://www.ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/comirnaty-epar-public-assessment-report_en.pdf 

https://web.archive.org/web/20220307041631/https://www.ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/spikevax-previously-covid-19-vaccine-moderna-epar-public-assessment-report_en.pdf

Wussten Sie, dass …

7) für Spikevax keine Studien zur Reproduktionstoxizität durchgeführt wurden (EMA BeurteilungsberichtS. 50)?
https://web.archive.org/web/20220307041631/https://www.ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/spikevax-previously-covid-19-vaccine-moderna-epar-public-assessment-report_en.pdf

Wussten Sie, dass …

8) in den Studien zur Reproduktionstoxizität an Ratten bei Comirnaty …

i. neutralisierende Antikörper auch in Föten und gesäugten Nachkommen festgestellt wurden (EMA Beurteilungsbericht Comirnaty S. 50) ?

ii. bei geimpften Ratten ein um 10 % erhöhter Verlust von Embryonen vor der Einnistung festgestellt wurde (EMA Beurteilungsbericht Comirnaty S. 50) ?

iii. bei den Jungen Mund- und Kieferdeformationen, und andere Skelettanomalien zu verzeichnen waren (EMA Beurteilungsbericht Comirnaty S. 50) ?

https://web.archive.org/web/20220307201848/https://www.ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/comirnaty-epar-public-assessment-report_en.pdf

Wussten Sie, dass …

9) bei Erteilung der bedingten Zulassung nicht bekannt war …

a. wie sich der Impfstoff im Körper verteilt und wie lange die Produktion der Spike-Proteine im Körper anhält (EMA Beurteilungsbericht Comirnaty S. 51);

b. ob die die Spike-Proteine produzierenden Zellen ebenfalls Ziel zytotoxischer TZellen werden können, sich somit die Immunabwehr des Körpers gegen eigene Zellen richtet, die das Spike-Protein herstellen und somit Autoimmunerkrankungen hervorrufen können ?

https://web.archive.org/web/20220307201848/https://www.ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/comirnaty-epar-public-assessment-report_en.pdf

Wussten Sie, dass …

10) die in Comirnaty eingesetzten Lipid-Nanopartikel ALC-0159 und ALC-0315 zuvor noch in keinem Arzneimittel eingesetzt wurden (EMA Beurteilungsbericht Comirnaty S. 28) ?

https://web.archive.org/web/20220305113733/https://www.ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/comirnaty-epar-public-assessment-report_en.pdf

Wussten Sie, dass …

11)  die in Spikevax eingesetzten Lipid-Nanopartikel zuvor noch in keinem Arzneimittel eingesetzt wurden (EMA Beurteilungsbericht Spikevax S. 22) ?

https://web.archive.org/web/20220307041631/https://www.ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/spikevax-previously-covid-19-vaccine-moderna-epar-public-assessment-report_en.pdf

Wussten Sie, dass …

12) bei Versuchen an Mäusen die in den Impfstoffen verwendeten Lipidnanopartikel bei hochinflammatorische Wirkungen entfaltet haben und bei intranasaler Anwendung sogar 80 % der Mäuse aufgrund hochgradiger Infektion der Atemwege verstorben sind?

https://www.cell.com/iscience/fulltext/S2589-0042(21)01450-4

Wussten Sie, dass …

13)  eine Meta-Analyse von 305 Studien über die Wirkung von Hyroxychloroquin bei Covid19 ergeben haben, dass eine frühe Behandlung mit Hydroxychloroquin eine Besserung der Erkrankung von 64% ergeben hat? https://hcqmeta.com/

Wussten Sie, dass …

14)  in 75 Studien mit Ivermectin an insgesamt 57.435 Patienten festgestellt wurde, dass die Wirksamkeit von Ivermectin bei der Prophylaxe bei 83 % liegt und sich die Erkrankung bei Patienten bei früher Erkrankung um zwischen 58% und 73 %, im Mittel um 66 % verbesserte? https://ivmmeta.com/

Wussten Sie, dass …

15)  ein Vergleich der Nebenwirkungsmeldungen für Impfstoffe beim PEI 1.919 Todesfälle in 2021 bei Covid-19-Impfstoffen zeigt gegenüber 67 (!) Todesfällen für 40 andere Impfstoffe in mehreren Jahrzehnten?
https://web.archive.org/web/20220305033810/https://www.pei.de/DE/arzneimittelsicherheit/pharmakovigilanz/uaw-datenbank/uaw-datenbank-node.html

Wussten Sie, dass …

16)  das PEI in seinem Sicherheitsbericht vom 07.02.2022, S. 9, 2.255 Verdachtsfälle von Todesfällen nach einer Covid-19-Impfung mit 0,02 % (2 Tote je 100.000 Impfungen) angibt?
https://web.archive.org/web/20220225033216/https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-31-12-21.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Wussten Sie, dass …

17) dies bedeutet, dass im Vergleich zu dem vorherigen Sicherheitsbericht des PEI vom 23.12.2021 mit Berichtszeitraum bis 30.11.2021 eine Steigerung um 336 Todesfälle im Monat Dezember zu verzeichnen ist!
https://web.archive.org/web/20220129004941/https://pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-30-11-21.pdf?__blob=publicationFile&v=9

Wussten Sie, dass …

18) sich aus dem Sicherheitsbericht Stand 28.2.2022 von Pfizer, den Pfizer für den Zeitraum vom 1.12.2020 bis zum 28.2.2021, also für einen Zeitraum von 3 Monaten, der FDA vorgelegt hat, folgendes ergibt … https://web.archive.org/web/20220302195851/http://phmpt.org/wp-content/uploads/2021/11/5.3.6-postmarketing-experience.pdf?fbclid=IwAR2dAM_v4l_YhSVFOiSza6mQKvC_ysJaNHLJfZBv2jTdPzVvwnkqTwmvPHY

a. Seit Erteilung der 1. Notfallzulassung am 01.12.2020 bis zum 28.02.2021 wurden von Pfizer 42.086 Fälle ausgewertet.

b. Von diesen 42.086 Fällen waren 1223 ( 2,9 %) Todesfälle (!!),11.361 (27%) waren zum Zeitpunkt der Berichts noch nicht ausgeheilt und 520 (1,2 %) litten an Folgeerkrankungen. (S. 7)

c. Für zahlreiche „Fälle“ wurden mehr als 1 Nebenwirkung gemeldet. In Tabelle 2 (Seite 8/9) werden die häufigsten Nebenwirkungen mit ≥ 2 % Häufigkeit für diese 42.086 Cases mit 93.473 Nebenwirkungen angegeben. Davon betrafen
o 38,9 % das Nervensystem
o 29,5 % Skelettsystem und Bindegewebe

o 20,8 % Gastrointestinale Beschwerden
o 13,4 % die Haut und Unterhaut
o 4,7 % das Blut und das
lymphatische System (Lymphadenopathie),
o 2,6 % das Herz (Tachykardie).

d. Der Appendix 1 (S. 30 – 38) des Reports weist die eindrucksvolle Anzahl von 9 Seiten aneinander gereihter Nebenwirkungen auf.

e. Pfizer in dem Sicherheitsbericht auf S. 6 einleitend selbst erläutert, dass sie aufgrund der „großen Anzahl an spontanen Nebenwirkungsmeldungen“ Schwierigkeiten haben, die gesetzlichen Fristen für Nebenwirkungsmeldungen einzuhalten und sich deshalb die Bearbeitung der „schwerwiegenden Nebenwirkungen“ priorisiert haben.

Wussten Sie, dass …

19) in den USA eine Klage gegen Pfizer, Ventavia und Icon vor dem United States District Court for the Eastern District of Texas, Beaumont Division, USA, anhängig ist wegen Verstoßes gegen den „False Claims Act“ durch Verstöße gegen die Vorschriften zur Durchführung klinischer Prüfungen? Den Unternehmen wird u.a. vorgeworfen, sie hätten bewusst wesentliche Informationen, die die Sicherheit und Wirksamkeit ihres „Impfstoffes“ in Frage stellen, gegenüber den USA zurückgehalten (S. 1).
https://web.archive.org/web/20220218035153/https://ia801405.us.archive.org/0/items/gov.uscourts.txed.203248/gov.uscourts.txed.203248.2.0.pdf

Wussten Sie, dass …

20) in den Nebenwirkungsdatenbanken folgende Nebenwirkungs- und insbesondere Todesfälle verzeichnet sind (?) :

a.       VigiAccess (WHO): 3.274.931 Nebenwirkungen gesamt, Stand 21.02.2022 http://vigiaccess.org/  

b.       VAERS (USA): 26.008 Todesfälle, Stand 11.02.2022 https://vaers.hhs.gov/  

c.        Eudraviglance: 1.357.962, davon 22.647 Todesfälle,  Stand 19.02.2022
          https://dap.ema.europa.eu/analytics/saw.dll?PortalPages

Wussten Sie, dass …

21)  das PEI als zuständige Bundesoberbehörde gemäß Art. 20 Abs. 4 der Verordnung Nr. 726/2004/EG in Verbindung mit Art. 107i der Richtlinie 2001/83/EG, §§ 62 Abs. 1, 69 Abs. 1, Abs.1a AMG verpflichtet wäre, aus vorgenannten Gründen die Zulassung(en) auszusetzen, die Produkte zurückzurufen und ein Pharmakovigilanzverfahren nach Art. 107i der Richtlinie 2001/83/EG bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zu initiieren?

!!Bitte berücksichtigen Sie diese Fakten bei Ihren Entscheidungen!!

Hinweis zum vorstehenden Text:
Der Text wurde ursprünglich mit allen Links unverändert übernommen. Leider ändern die EMA und auch das PEI von Zeit zu Zeit die Verlinkungen zu den bezogenen Dokumenten. Die verschwundenen Fassungen kann man jedoch meist über die Wayback Machine aufrufen, indem man die vollständige Internetadresse in die Suchspalte kopiert. Da aber im Text einige verlinkte Seiten bei der EMA und dem PEI nicht mehr zu finden waren, habe ich in den vorstehenden Text die wieder aufgefundenen Seiten mit den URL der WaybackMachine eingefügt. Somit sind die Quellen wieder nachvollziehbar! Das ist übrigens auch bei künftigen Änderungen der Seitenstruktur einer Originalquelle von Vorteil!

Nachwort:
Was Frau Dr. Röhrig nicht ausführte ist, dass eine Impfpflicht, mithin ein Impfzwang, gegen Art. 7 des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte verstößt. Eine ausführliche Darstellung zu diesem Fakt habe ich hier vorgenommen:
Trotz Verbot durch Völkerrecht: MdB wollen per Gesetz Corona-Genimpfung zwangsweise durchsetzen

Rechtlicher Hinweis:
Alle Abbildungen dienen lediglich der Berichterstattung und nicht der Verwertung im Sinne des Urheberrechtes. Alle in diesem Blog vorgenommenen Darstellungen geben meine persönliche Meinung wieder. Diese Meinungsäußerung ist vom Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland geschützt. Bei diesem Blog handelt es sich um einen rein privaten Blog.  

 

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