Das Bundesverfassungsgericht konterkariert laut Berliner Zeitung (Artikel vom 16.12.2021) durch eine völlig überzogene 2G++ Regelung (Zutritt zu mündlichen Verhandlungen nur mit 2G Status und negativem PCR Test) grundlegende Rechtsstaatsprinzipien und schließt Ungeimpfte entgegen Art. 103 Abs. 1 GG von ihrem Recht auf rechtliches Gehör aus. Nein, wir reden nicht über das Amtsgericht Musterhausen … wir reden über das Bundesverfassungsgericht! Selbst jeder juristische Laie kann jetzt die einfache Auslegung der Verfassungswidrigkeit einer solchen Praxis nachvollziehen …
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